Standesamt Karl
Anschrift
Standesamt Karl
Schloßstr. 11
54516 Wittlich
Mail: standesamt@stadt.wittlich.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Karl vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 65 71) 17 11 48
E-Mail: standesamt@stadt.wittlich.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Karl.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Karl
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland stellen staatliche Dokumente, welche Dokumente den Beweis über die Geburt einer Person liefern. Diese Papiere enthalten relevante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Karl geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Karl beantragen.
Nachstehend sind zahlreiche generelle Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In unserem Land sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. Normalerweise besorgt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, trotzdem dürfen auch die Eltern selbst ihre Geburt melden.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist liefert das Standesamt Karl die Urkunde aus. Es existieren unterschiedliche Arten von Geburtsbescheinigungen, etwa die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.
Einsatz
Die Urkunde dient wie offizieller Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Sie wird verwendet für verschiedene administrative Zwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Schule.
Wiederbeschaffung
Sollte das Dokument verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person beim Standesamt Karl eine neue Urkunde anfordern. Zu diesem Zweck werden üblicherweise persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, und auch die Zahlung der anfallenden Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
Für in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es geboten sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Karl
Definition
Eine Trauung bestimmt eine begründete, gewöhnlich legitim geregelte, gefestigte Erklärung eines Beisammenseins gemeinsamer Personen.
Beschreibung
Die Heiratswilligen sollten die Trauung bei der Behörde in Karl anmelden und die hierbei relevanten Nachweise. besorgen. Grundsätzlich müssen Sie persönlich im Karl vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, seinen Partner in geschriebener Form zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.
Welches Amt für die Registration der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Gibt es abweichende Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Eheschließung anmelden wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist zwingend, damit die Behörde sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte wird dafür viele Fragen an das Paar richten.
Die Auflage, wer zuständig ist ist lediglich für das Recht der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück des Amtes. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Kopien gelten nicht!
Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
Im gesondereten Sachverhalt notwendig sein! Das Standesamt in Karl beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Karl zu informieren, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der notwendigen Unterlagen Zeit kosten kann.
Kosten
Der Preis für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Karl
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk
Kreis
Bernkastel-Wittlich
Höhe
160 m ü. NHN
Fläche
49,63 km2
Einwohner
19.345 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
390 Einwohner je km2
Postleitzahl
54516
Vorwahl
06571
KFZ Kennzeichen
WIL, BKS
Gemeindeschlüssel
07 2 31 134
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Karl auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Wittlich.
Wegweiser:
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