Standesamt Brenk

Anschrift

Standesamt Brenk
Kapellenstraße 12
56651 Niederzissen


Mail:
standesamt@brenk.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Brenk vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@brenk.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Brenk.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Brenk

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Zeugnis über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Unterlagen enthalten zentrale Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erstellt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen sind. Wenn die beurkundete Person in Brenk geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Brenk eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Folgenden sind zahlreiche allgemeine Details bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In Deutschland müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Normalerweise führt aus das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, allerdings können ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Standesamt Brenk die Urkunde aus. Es sind vorhanden verschiedene Arten der Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Sie wird eingesetzt bei unterschiedliche administrative Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Wenn die Geburtsurkunde verschwindet bzw. beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Brenk eine Ersatzurkunde anfordern. Zu diesem Zweck werden in der Regel persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, sowie die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es geboten sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Brenk

Definition

Ein Ehebündnis bestimmt eine anerkannte, vorwiegend zulässig erlaubte, verankerte Grundlage eines Beisammenseins zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Vermählung beim Standesamt Brenk aufnehmen und die dafür wichtigen Dokumente beziehen. Prinzipiell sollten Sie eigenhändig im Brenk vorsprechen. Ist eine der Personen nicht verfügbar ist dieser befugt die andere Person in geschriebener Form zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Brenk antreten können, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss dazu viele Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Eheschließung wirksam. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein neues Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen können andere Unterlagen vonnöten sein! Ihr Standesamt in Brenk informiert Sie gerne!

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Brenk zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Besorgung der benötigten Unterlagen Zeit kosten kann.

Kosten

Der Preis für die Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.