Standesamt Oberrod
Anschrift
Standesamt Oberrod
Hauptstraße 55
56477 Rennerod
Mail: standesamt@stadt-rennerod.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oberrod vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-rennerod.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oberrod.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Oberrod
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland sind offizielle Dokumente, welche Dokumente den Dokumentation über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Papiere enthalten maßgebliche Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erteilt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Oberrod geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Oberrod beantragen.
Hier einige einige generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In der Bundesrepublik müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. In der Regel erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, dennoch können gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt registrieren.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt liefert das Standesamtsbüro Oberrod das Dokument aus. Man unterscheidet diverse Arten von Geburtsurkunden, etwa die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.
Anwendung
Die Urkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Die Urkunde wird eingesetzt für vielfältige administrative Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Schule.
Wiederbeschaffung
Im Falle, dass die Urkunde verloren geht bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich man beim Standesamt Oberrod einen Ersatz ersuchen. Für diesen Zweck sind erforderlich üblicherweise persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, ferner die Entrichtung der fälligen Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
Bei Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es nötig sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Oberrod
Definition
Eine Ehe bestimmt eine anerkannte, vorwiegend rechtens geregelte, belegte Form einer Vereinigung von paarigen Menschen.
Beschreibung
Die Personen sollten die Verehelichung beim Amt in Oberrod anzeigen und die zu diesem Zweck relevanten Nachweise. erhalten. Auf jeden Fall sollten Sie persönlich beim zuständigen Amt in Oberrod vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann dieser, seinen Partner schriftlich ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.
Welche Behörde für die Anmeldung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren ungleiche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Vermählung durchführen wollen.
Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an das Paar richten.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Registration der Verehelichung wirksam. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Beurkundungen müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, nicht Originale reichen nicht aus !
Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In besonderen Situationen können andersartige Nachweise gewünscht sein! Ihr Trauamt in Oberrod ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Grundsätzlich gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Oberrod zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der benötigten Urkunden Zeit kosten kann.
Kosten
Der Beitrag für die Ermittlung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Oberrod
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk
Kreis
Westerwaldkreis
Höhe
460 m ü. NHN
Fläche
18,14 km2
Einwohner
4435 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
244 Einwohner je km2
Postleitzahl
56477
Vorwahl
02664
KFZ Kennzeichen
WW
Gemeindeschlüssel
07 1 43 286
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Oberrod auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Rennerod.
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