Standesamt Ranschbach
Anschrift
Standesamt Ranschbach
Marktstr. 50
76829 Landau in der Pfalz
Mail: standesamt@landau.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ranschbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 63 41) 13 32 70
E-Mail: standesamt@landau.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ranschbach.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Ranschbach
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtliche Dokumente, welche den Dokumentation über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Papiere enthalten entscheidende Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Ranschbachgeborene Personen beim Standesamt Ranschbach zu beantragen.
Im Folgenden sind einige generelle Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. In der Regel übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, nichtsdestotrotz dürfen auch die Eltern selbst ihre Geburt deklarieren.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist gibt das Amt Ranschbach die Urkunde aus. Man unterscheidet mannigfaltige Typen von Geburtsurkunden, etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.
Gebrauch
Die Geburtsurkunde fungiert als offizieller Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird verwendet bei mannigfaltige administrative Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.
Nachbestellung
Im Falle, dass die Urkunde verlegt wird oder unbrauchbar wird, ist es möglich man bei der Behörde in Ranschbach eine Ersatzurkunde ersuchen. Zu diesem Zweck benötigt man in der Regel persönliche Angaben und ein Ausweis, ferner die Entrichtung der anfallenden Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es nötig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Ranschbach
Definition
Eine Vermählung bezeichnet eine begründete, gewöhnlich zulässig legale, gesicherte Erklärung einer Bindung von zwei Menschen.
Beschreibung
Die Verlobten sollten die Verehelichung bei der Behörde in Ranschbach aufnehmen und die zu diesem Zweck wichtigen Papiere erhalten. Für gewöhnlich sollten Sie persönlich beim Amt in Ranschbach auftreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist dieser befugt seinen Partner durch einen Brief zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person erklärt werden.
Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Haben Sie ungleiche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dafür viele Fragen an das Paar richten.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Registration der Verehelichung verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Schreiben des Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren zwingend.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien sind nicht erlaubt!
Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In besonderer Lage können andere Belege wichtig sein! Das Stadtbüro in Ranschbach berät Sie gerne.
Fristen
Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Ranschbach zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Einholung der benötigten Papiere etwas dauern kann.
Kosten
Der Beitrag für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Ranschbach
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
142 m ü. NHN
Fläche
82,94 km2
Einwohner
46.919 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
566 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
LD
Gemeindeschlüssel
07 3 13 000
Wegweiser:
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