Standesamt Oberkirn
Anschrift
Standesamt Oberkirn
Brühlstraße 16
55756 Herrstein
Mail: standesamt@oberkirn.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oberkirn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@oberkirn.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oberkirn.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Oberkirn
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtliche Dokumente, solche, die den Nachweis über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Dokumente enthalten bedeutsame Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Oberkirngeboren wurden, beim Standesamt Oberkirn beantragt werden.
Nachfolgend finden Sie einige wenige generelle Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In Deutschland sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Gewöhnlich verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, trotzdem dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt anmelden.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Standesamtsbüro Oberkirn das Dokument aus. Man unterscheidet diverse Versionen der Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) und die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.
Gebrauch
Das Dokument dient wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Das Dokument wird benötigt für vielfältige Verwaltungszwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Schule.
Neubestellung
Falls das Dokument abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person beim Standesamt Oberkirn eine Duplikaturkunde bitten. Dafür sind erforderlich meistens personenbezogene Daten und ein Ausweis, ebenso die Begleichung der fälligen Gebühren.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
Für Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Oberkirn
Definition
Eine Vermählung bestimmt eine dokumentierte, zumeist gesetzlich geregelte, gefestigte Kennzeichung einer Vereinigung zweier zusammengehörender Menschen.
Beschreibung
Die Verlobten müssen die Heirat beim Amt in Oberkirn einleiten und die hierbei erforderlichen Anträge und Urkunden beschaffen. Prinzipiell müssen Sie selber beim Standesamt Oberkirn erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Oberkirn antreten können, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.
Welche Behörde für die Eintragung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird hierfür ein paar Fragen an die Verlobten richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Anmeldung der Hochzeit amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein neues Anmelde-Verfahren ein Muss.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Fotokopien gelten nicht!
Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In speziellen Gegebenheiten können andersartige Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Oberkirn berät Sie gerne.
Fristen
Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Oberkirn zu informieren, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Beschaffung der benötigten Unterlagen zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Die Kosten zur Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Oberkirn
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Oberkirn auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Herrstein.
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