Standesamt Pirmasens

Anschrift

Standesamt Pirmasens
Exerzierplatzstr. 3
66953 Pirmasens


Mail:
standesamt@pirmasens.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Pirmasens vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 63 31) 84 29 04
E-Mail: standesamt@pirmasens.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Pirmasens.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Pirmasens

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden verbindliche Dokumente, welche Dokumente den Dokumentation über die Geburt einer Person präsentieren. Sie enthalten entscheidende Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern herausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Pirmasensgeborene Personen beim Standesamt Pirmasens zu beantragen.

Nachstehend sind mehrere generelle Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Normalerweise tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, allerdings können auch die Mütter und Väter eigenständig die Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt die Behörde in Pirmasens das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung variantenreiche Kategorien von Geburtsbescheinigungen, so wie die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird gebraucht für verschiedene administrative Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sofern die Geburtsurkunde verloren geht bzw. beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Pirmasens eine neue Urkunde beantragen. Für diesen Zweck werden in der Regel persönliche Angaben und ein Ausweis, und auch die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Pirmasens

Definition

Eine Verehelichung benennt eine dokumentierte, überwiegend juristisch zulässige, belegte Begründung einer Verbindung gemeinsamer Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Trauung beim Standesamt Pirmasens anzeigen und die dazu erforderlichen Anträge und Urkunden holen. Grundsätzlich müssen Sie offiziell beim Amt in Pirmasens auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Pirmasens antreten können, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, damit das Amt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dazu mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Aufnahme der Eheschließung amtlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Kopien können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen werden weitere Untelagen unerlässlich sein! Das Stadtbüro in Pirmasens berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Pirmasens zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der notwendigen Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Überprüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Pirmasens

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
387 m ü. NHN

Fläche
61,35 km2

Einwohner
40.054 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
653 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
06331

KFZ Kennzeichen
PS

Gemeindeschlüssel
07 3 17 000

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

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