Standesamt Lollschied
Anschrift
Standesamt Lollschied
Bleichstraße 1
56130 Bad Ems
Mail: standesamt@vgben.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lollschied vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@vgben.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lollschied.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Lollschied
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtsgültige Dokumente, welche Dokumente den Bestätigung über die Geburt einer Person bereitstellen. Sie enthalten bedeutsame Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgestellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Lollschied geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Lollschied eine Geburtsurkunde beantragen.
Hier einige verschiedene Grundlagen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In der Bundesrepublik müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. Normalerweise vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, allerdings dürfen ebenso die Mütter und Väter selbst die Geburt erfassen.
Erstellung der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist erteilt die Behörde in Lollschied das Dokument aus. Es finden sich diverse Arten der Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.
Verwendung
Die Geburtsurkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird benötigt zu verschiedene Verwaltungszwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.
Neubestellung
Im Falle, dass das Dokument verloren geht bzw. beschädigt wird, kann man beim Standesamt Lollschied eine Ersatzurkunde anfordern. Dafür werden normalerweise personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, ebenso die Entrichtung der fälligen Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es notwendig sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Lollschied
Definition
Eine Vermählung beschreibt eine bewiesene, vorwiegend legitim zulässige, belegte Grundlage eines Verbunds mehrerer Personen.
Beschreibung
Die Unverheirateten müssen die Trauung beim Standesamt Lollschied anzeigen und die hierfür relevanten Papiere beziehen. Prinzipiell sollten Sie eigenhändig beim Standesamt Lollschied vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Lollschied antreten können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine vertretende Person erklärt werden.
Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Existieren abweichende Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung registrieren wollen.
Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte wird deswegen viele Fragen an das Paar richten.
Die Auflage, wer zuständig ist ist lediglich für das Recht der Eheschließung verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht vom Standesamt. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren notwendig.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien können nicht anerkannt werden!
Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In besonderen Fällen können weitere Papiere gefordert sein! Das Hochzeitsamt in Lollschied informiert Sie gerne!
Fristen
Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Lollschied zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der notwendigen Unterlagen etwas dauern kann.
Kosten
Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten Lollschied
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Lahn-Kreis
Höhe
82 m ü. NHN
Fläche
15,41 km2
Einwohner
9761 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
633 Einwohner je km2
Postleitzahl
56130
Vorwahl
02603
KFZ Kennzeichen
EMS, DIZ, GOH
Gemeindeschlüssel
07 1 41 006
Wegweiser:
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