Standesamt Spessart

Anschrift

Standesamt Spessart
Kapellenstraße 12
56651 Niederzissen


Mail:
standesamt@spessart.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Spessart vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@spessart.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Spessart.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Spessart

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind offizielle Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person erbringen. Diese Dokumente enthalten bedeutsame Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgegeben, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Spessart ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Spessart geboren sind.

Nachfolgend finden Sie mehrere generelle Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. Normalerweise übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, jedoch können auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Standesamt Spessart die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich mannigfaltige Kategorien der Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Sie wird eingesetzt zu mannigfaltige administrative Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sofern das Dokument verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich man beim Standesamt Spessart einen Ersatz beantragen. Hierfür benötigt man meistens personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, ebenso die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Spessart

Definition

Eine Hochzeit bezeichnet eine amtliche, vorwiegend gesetzlich rechtmäßige, festgemachte Grundlage einer Vereinigung zweier Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt Spessart anzeigen und die dazu notwendigen Nachweise. erhalten. Generell müssen Sie direkt im Spessart auftreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht in Spessart sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dafür mehrere Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Eheschließung amtlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht des Amtes. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, ferner ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original vorgelegt werden, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen gefordert sein! Das Standesamt in Spessart ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Normalerweise gelten keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein gewisser Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Spessart schlauzumachen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der erforderlichen Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.