Standesamt Steinebach an der Wied
Anschrift
Standesamt Steinebach an der Wied
Gartenstraße 11
57627 Hachenburg
Mail: standesamt@hachenburg.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Steinebach an der Wied vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@hachenburg.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Steinebach an der Wied.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Steinebach an der Wied
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtsgültige Dokumente, welche den Beweis über die Geburt einer Person liefern. Solche Unterlagen enthalten entscheidende Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erteilt, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Steinebach an der Wied geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Steinebach an der Wied eine Geburtsurkunde beantragen.
Hier einige verschiedene allgemeine Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In Deutschland müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Meistens tätigt die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, hingegen können gleichermaßen die Eltern selbst ihre Geburt erfassen.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nach der Anmeldung der Geburt erteilt die Behörde in Steinebach an der Wied die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet unterschiedliche Versionen von Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.
Verwendungszweck
Das Dokument dient wie amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird bei mannigfaltige administrative Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.
Wiederbeschaffung
Falls einmal das Dokument verschwindet bzw. beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Steinebach an der Wied eine neue Urkunde ersuchen. Zu diesem Zweck benötigt man meistens personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, ferner die Entrichtung der fälligen Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Steinebach an der Wied
Definition
Ein Ehebündnis bezeichnet eine behördliche, weitgehend gerecht zugestandene, gesicherte Grundlage einer Bindung von paarigen Einzelpersonen.
Beschreibung
Die Unverheirateten müssen die Vermählung beim Standesamt in Steinebach an der Wied anzeigen und die hierbei erforderlichen Anträge und Urkunden holen. Unbedingt sollten Sie selbst im Steinebach an der Wied antreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.
Welche Behörde für die Aufnahme der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Existieren abweichende Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Heirat anmelden wollen.
Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte wird in Folge dessen viele Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Aufnahme der Verehelichung amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung vorliegen, Nachbildungen werden nicht anerkannt!
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
Im gesondereten Sachverhalt können weitere Unterlagen relevant sein! Ihr Standesamt in Steinebach an der Wied stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Steinebach an der Wied zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Beschaffung der benötigten Papiere zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Der Beitrag für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten Steinebach an der Wied
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk
Kreis
Westerwaldkreis
Höhe
350 m ü. NHN
Fläche
21,43 km2
Einwohner
6175 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
288 Einwohner je km2
Postleitzahl
57627
Vorwahl
02662
KFZ Kennzeichen
WW
Gemeindeschlüssel
07 1 43 229
Wegweiser:
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