Standesamt Harscheid
Anschrift
Standesamt Harscheid
Kirchstraße 15
53518 Adenau
Mail: standesamt@stadt-adenau.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Harscheid vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-adenau.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Harscheid.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Harscheid
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland gelten als offizielle Dokumente, diejenigen, die den Zeugnis über die Geburt einer Person bereitstellen. Sie enthalten wichtige Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgestellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Harscheid geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Harscheid eine Geburtsurkunde beantragen.
Nachstehend sind einige generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
Hierzulande sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Normalerweise vollzieht das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, allerdings dürfen gleichermaßen die Eltern eigenständig ihre Geburt anmelden.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nach der Anmeldung der Geburt erteilt das Standesamt Harscheid die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung variantenreiche Formen der Geburtsdokumenten, etwa die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.
Nutzung
Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Die Urkunde wird eingesetzt für mannigfaltige administrative Zwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Schule.
Neubestellung
Im Falle, dass die Urkunde verschwindet bzw. beschädigt wird, kann man beim zuständigen Amt Harscheid einen Ersatz bitten. Für diesen Zweck benötigt man normalerweise persönliche Daten sowie eine Identifikation, sowie die Zahlung der fälligen Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es geboten sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Harscheid
Definition
Eine Vermählung bildet eine behördliche, überwiegend zulässig zugestandene, gefestigte Grundlage einer Vereinigung zweier Personen.
Beschreibung
Die beiden Personen müssen die Trauung bei der Behörde in Harscheid anmelden und die zu diesem Zweck relevanten Nachweise. holen. Prinzipiell sollten Sie selbst im Harscheid auftreten. Ist einer der Zweien nicht verfügbar kann er seinen Partner durch einen Brief zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.
Welches Standesamt für die Aufnahme der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung registrieren wollen.
Die Voranmeldung der Trauung ist zwingend, sodass das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dazu viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Registration der Heirat rechtskräftig. Die Heirat kann in jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren notwendig.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Replikate können nicht anerkannt werden!
Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In gesonderten Fällen können andersartige Nachweise vonnöten sein! Das Hochzeitsamt in Harscheid stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Harscheid schlauzumachen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der zwingenden Dokumente Zeit benötigen wird.
Kosten
Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten Harscheid
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk
Kreis
Ahrweiler
Höhe
300 m ü. NHN
Fläche
18,56 km2
Einwohner
3020 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
163 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
02691
KFZ Kennzeichen
AW
Gemeindeschlüssel
07 1 31 001
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