Standesamt Brey
Anschrift
Standesamt Brey
Bahnhofstraße 44
56330 Kobern-Gondorf
Mail: standesamt@brey.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Brey vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@brey.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Brey.
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Personenstandsurkunden vom Standesamt Brey
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtliche Dokumente, diejenigen, die den über die Geburt einer Person verschaffen. Sie enthalten maßgebliche Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern herausgegeben, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Brey geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Brey eine Geburtsurkunde beantragen.
Nachstehend sind mehrere grundlegende Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In Deutschland müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. In der Regel besorgt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, trotzdem dürfen gleichermaßen die Eltern eigenständig ihre Geburt anmelden.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Amt Brey die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich verschiedene Formen von Geburtsbescheinigungen, etwa die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.
Nutzung
Die Geburtsurkunde dient als amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Das Dokument wird verwendet bei vielfältige administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.
Nachbestellung
Im Falle, dass das Dokument verloren geht bzw. unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Amt Brey einen Ersatz bitten. Zu diesem Zweck sind erforderlich in der Regel persönliche Daten sowie ein Ausweis, ferner die Entrichtung der anfallenden Kosten.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Brey
Definition
Eine Ehe bezeichnet eine anerkannte, meistens zulässig zugestandene, untermauerte Bestätigung eines Verbunds mehrerer Einzelnen.
Beschreibung
Die Personen müssen die Vermählung beim Standesamt Brey einleiten und die zu diesem Zweck unerlässlichen Anträge und Urkunden beziehen. Unbedingt müssen Sie direkt im Brey auftreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Brey antreten können, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.
Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat aufnehmen wollen.
Die Anmeldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Amt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss in Folge dessen viele Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für das Recht der Hochzeit verbindlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen im Original abgegeben werden, Nachbildungen sind nicht gestattet!
Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In gesonderten Fällen können weitere Unterlagen gefordert sein! Das Hochzeitsamt in Brey klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Brey zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Besorgung der zwingenden Unterlagen Zeit kosten kann.
Kosten
Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Brey
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
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