Standesamt Walsdorf (Rheinland-Pfalz)
Anschrift
Standesamt Walsdorf (Rheinland-Pfalz)
Kyllweg 1
54568 Gerolstein
Mail: standesamt@gerolstein.org
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Walsdorf (Rheinland-Pfalz) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@gerolstein.org
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Walsdorf (Rheinland-Pfalz).
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Walsdorf (Rheinland-Pfalz)
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtliche Dokumente, diejenigen, die den Beweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Unterlagen enthalten relevante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Walsdorf (Rheinland-Pfalz) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Walsdorf (Rheinland-Pfalz) geboren sind.
Im Folgenden sind einige allgemeinen Fakten bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In unserem Land müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Gewöhnlich besorgt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, hingegen dürfen auch die Eltern eigenständig ihre Geburt einreichen.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Amt Walsdorf (Rheinland-Pfalz) die Urkunde aus. Es sind vorhanden unterschiedliche Arten der Geburtsdokumenten, so wie die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.
Einsatz
Das Dokument dient als offizieller Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird gebraucht für mannigfaltige bürokratische Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung an einer Schule.
Neubestellung
Falls einmal die Urkunde verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Walsdorf (Rheinland-Pfalz) einen Ersatz ersuchen. Dafür sind erforderlich normalerweise personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, sowie die Begleichung der anfallenden Kosten.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
Für in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es geboten sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Walsdorf (Rheinland-Pfalz)
Definition
Eine Verehelichung verdeutlicht eine erklärte, meistenteils rechtens zugestandene, gesicherte Kennzeichung eines Verbunds von paarigen Einzelpersonen.
Beschreibung
Die Verlobten müssen die Trauung beim Amt in Walsdorf (Rheinland-Pfalz) erklären und die dafür notwendigen Papiere beziehen. Unbedingt sollten Sie selber beim zuständigen Amt in Walsdorf (Rheinland-Pfalz) auftauchen. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht in Walsdorf (Rheinland-Pfalz) sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.
Welches Amt für die Anmeldung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.
Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für die Registration der Eheschließung amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte eine Mitteilung vom Standesamt. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein neues Anmelde-Verfahren erforderlich.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen im Original vorliegen, Replikate können nicht anerkannt werden!
Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In besonderer Lage können andere Unterlagen gewünscht sein! Das Trauamt in Walsdorf (Rheinland-Pfalz) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Im Allgemeinen bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Üblicherweise existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein spezieller Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Besorgung der notwendigen Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.
Kosten
Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Walsdorf (Rheinland-Pfalz)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk
Kreis
Vulkaneifel
Höhe
358 m ü. NHN
Fläche
64,43 km2
Einwohner
7710 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
120 Einwohner je km2
Postleitzahl
54568
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
DAU
Gemeindeschlüssel
07 2 33 026
Wegweiser:
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