Standesamt Kirchheim an der Weinstraße

Anschrift

Standesamt Kirchheim an der Weinstraße
Kreuzerweg 2
67269 Grünstadt


Mail:
standesamt@gruenstadt.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kirchheim an der Weinstraße vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 63 59) 80 52 02
E-Mail: standesamt@gruenstadt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kirchheim an der Weinstraße.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kirchheim an der Weinstraße

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als staatliche Dokumente, welche Dokumente den Zeugnis über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Dokumente enthalten entscheidende Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgehändigt, die für die Registrierung von Eheschließungen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Kirchheim an der Weinstraßegeborene Personen beim Standesamt Kirchheim an der Weinstraße zu beantragen.

Nachstehend sind zahlreiche allgemeinen Fakten zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. Gewöhnlich führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, allerdings dürfen auch die Eltern persönlich die Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist stellt die Behörde in Kirchheim an der Weinstraße das Dokument aus. Es bieten sich unterschiedliche Arten der Geburtsurkunden, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde dient als offizieller Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Die Urkunde wird eingesetzt bei mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Schule.

Nachbestellung

Sofern die Urkunde verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person beim Standesamt Kirchheim an der Weinstraße einen Ersatz bitten. Dafür werden gewöhnlich persönliche Angaben und ein Ausweis, sowie die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es nötig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kirchheim an der Weinstraße

Definition

Eine Verehelichung bezeichnet eine amtliche, vorwiegend rechtens statthafte, untermauerte Erklärung einer Verbindung zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung beim Amt in Kirchheim an der Weinstraße anmelden und die zu diesem Zweck unerlässlichen Papiere beschaffen. Für gewöhnlich sollten Sie selbst beim Amt in Kirchheim an der Weinstraße vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu legimitieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter kann deswegen ein paar Fragen an die Verlobten richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Aufnahme der Verehelichung amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben abgegeben werden, Kopien gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Fällen können weitere Schreiben wichtig sein! Ihr Stadtbüro in Kirchheim an der Weinstraße ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Kirchheim an der Weinstraße zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Beschaffung der erforderlichen Nachweise Zeit kosten kann.

Kosten

Der Beitrag für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Kirchheim an der Weinstraße

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Bad Dürkheim

Höhe
161 m ü. NHN

Fläche
18,09 km2

Einwohner
13.840 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
765 Einwohner je km2

Postleitzahl
67269

Vorwahl
06359

KFZ Kennzeichen
DÜW

Gemeindeschlüssel
07 3 32 024

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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