Standesamt Hörscheid

Anschrift

Standesamt Hörscheid
Leopoldstraße 29
54550 Daun


Mail:
standesamt@stadt-daun.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hörscheid vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-daun.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hörscheid.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hörscheid

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtsgültige Dokumente, diejenigen, die den Dokumentation über die Geburt einer Person erbringen. Diese Unterlagen enthalten relevante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Hörscheid ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Hörscheid geboren sind.

Nachfolgend finden Sie verschiedene allgemeine Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. Meistens führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, dennoch können ebenso die Eltern selbst ihre Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Amt Hörscheid die Urkunde aus. Es sind vorhanden variantenreiche Versionen von Geburtsnachweisen, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) und die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Das Dokument wird eingesetzt bei mannigfaltige bürokratische Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls einmal das Dokument verlegt wird oder unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Hörscheid einen Ersatz beantragen. Für diesen Zweck sind erforderlich üblicherweise personenbezogene Daten und ein Ausweis, und auch die Zahlung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es geboten sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hörscheid

Definition

Ein Ehebündnis benennt eine erklärte, meistens legitim erlaubte, verankerte Basis einer Verbindung mehrerer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Verehelichung beim Standesamt Hörscheid erklären und die dazu relevanten Dokumente beziehen. Prinzipiell müssen Sie offiziell beim Standesamt Hörscheid auftreten. Ist eine der Personen nicht vor Ort, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Amt für die Durchführung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann deswegen eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für das Recht der Hochzeit rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original abgegeben werden, Abzüge gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In expliziten Fällen können weitere Unterlagen gewünscht sein! Das Trauamt in Hörscheid stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Üblicherweise existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Heirat erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Hörscheid zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der zwingenden Dokumente etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Hörscheid

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Vulkaneifel

Höhe
410 m ü. NHN

Fläche
49,02 km2

Einwohner
8059 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
164 Einwohner je km2

Postleitzahl
54550

Vorwahl
06592

KFZ Kennzeichen
DAU

Gemeindeschlüssel
07 2 33 501

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

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