Standesamt Worms
Anschrift
Standesamt Worms
Marktplatz 2
67547 Worms
Mail: standesamt@worms.de
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Freitag: 08:00 – 12:00
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Worms vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 62 41) 8 53 34 01
E-Mail: standesamt@worms.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Worms.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Worms
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtliche Dokumente, diejenigen, die den Beweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Unterlagen enthalten wichtige Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgestellt, die für die Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Worms geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Worms eine Geburtsurkunde beantragen.
Nachstehend sind mehrere allgemeinen Fakten zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
Hierzulande müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. Meistens führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, hingegen können auch die Mütter und Väter eigenständig die Geburt registrieren.
Erstellung der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Standesamt Worms die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden variantenreiche Versionen von Geburtsurkunden, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.
Verwendung
Die Urkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Sie wird verwendet zu verschiedene administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Registrierung an einer Schule.
Ersatzbeschaffung
Wenn die Geburtsurkunde verlegt wird oder beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Worms eine Duplikaturkunde ersuchen. Für diesen Zweck benötigt man meistens personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, ebenso die Zahlung der anfallenden Gebühren.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
Für Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Worms
Definition
Ein Ehebündnis benennt eine behördliche, weitgehend legitim rechtmäßige, verankerte Bestätigung eines Bündnisses mehrerer Einzelpersonen.
Beschreibung
Die Verlobten sollten die Trauung bei der Behörde in Worms erklären und die dafür wichtigen Anträge und Urkunden besorgen. Auf jeden Fall sollten Sie offiziell beim Amt in Worms antreten. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.
Welche Behörde für die Registration der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung durchführen wollen.
Die Anmeldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter kann deswegen mehrere Fragen an die Verlobten stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Aufnahme der Verehelichung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden getan haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des Amtes. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren zwingend.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Abzüge sind nicht erlaubt!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In besonderen Fällen können andersartige Nachweise relevant sein! Das Standesamt in Worms klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Normalerweise gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Üblicherweise existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Worms zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der zwingenden Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.
Kosten
Die Abgabe zur Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Worms
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
100 m ü. NHN
Fläche
108,73 km2
Einwohner
83.850 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
771 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
WO
Gemeindeschlüssel
07 3 19 000
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Worms auf Wikipedia.
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