Standesamt Longkamp

Anschrift

Standesamt Longkamp
Gestade 18
54470 Bernkastel-Kues


Mail:
k.brinkmann@bernkastel-kues.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Longkamp vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 65 31) 5 41 35
E-Mail: k.brinkmann@bernkastel-kues.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Longkamp.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Longkamp

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind staatliche Dokumente, welche Dokumente den Beweis über die Geburt einer Person geben. Diese Dokumente enthalten relevante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgestellt, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Longkampgeborene Personen beim Standesamt Longkamp zu beantragen.

Hier einige zahlreiche allgemeinen Fakten zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. In der Regel tätigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, aber können gleichermaßen die Eltern persönlich ihre Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert die Behörde in Longkamp die Urkunde aus. Es sind vorhanden diverse Formen von Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Die Urkunde wird verwendet für verschiedene administrative Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Sollte die Geburtsurkunde verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Longkamp einen Ersatz bitten. Für diesen Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, ebenso die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es geboten sein, die Urkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Longkamp

Definition

Eine Heirat beschreibt eine amtliche, meistens gesetzlich geregelte, verankerte Erklärung eines Bündnisses zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Heirat beim Standesamt in Longkamp einleiten und die hierbei relevanten Dokumente erhalten. Prinzipiell müssen Sie selber beim zuständigen Amt in Longkamp vorbei kommen. Ist einer der beiden verhindert, kann dieser, seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Existieren ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Heirat anmelden wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist zwingend, sodass das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte muss hierfür mehrere Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Hochzeit amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original abgegeben werden, Nachbildungen sind nicht gestattet!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können weitere Papiere wichtig sein! Das Trauamt in Longkamp klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Longkamp zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der notwendigen Nachweise Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Kosten für die Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.