Standesamt Eitelborn

Anschrift

Standesamt Eitelborn
Konrad-Adenauer-Platz 8
56410 Montabaur


Mail:
standesamt@montabaur.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Eitelborn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@montabaur.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Eitelborn.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Eitelborn

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren offizielle Dokumente, welche den über die Geburt einer Person erbringen. Diese Dokumente enthalten relevante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erteilt, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Eitelborngeborene Personen beim Standesamt Eitelborn zu beantragen.

Hier einige einige Grundlagen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Gewöhnlich führt aus die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, jedoch können auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Amt Eitelborn das Dokument aus. Man unterscheidet mannigfaltige Versionen von Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird benötigt für diverse administrative Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Sollte die Urkunde abhandenkommt oder unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Eitelborn eine neue Urkunde anfordern. Dafür benötigt man gewöhnlich persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es geboten sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Eitelborn

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine erklärte, vorwiegend gesetzlich rechtmäßige, gesicherte Grundlage eines Beisammenseins mehrerer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Heirat beim Standesamt Eitelborn erklären und die hierbei relevanten Dokumente besorgen. Grundsätzlich müssen Sie selber beim Amt in Eitelborn auftreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welche Behörde für die Registration der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist vonnöten, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter kann in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für das Recht der Eheschließung amtlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Papiere erforderlich sein! Das Amt in Eitelborn stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Normalfall existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Eitelborn schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Einholung der notwendigen Urkunden zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Eitelborn

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Westerwaldkreis

Höhe
230 m ü. NHN

Fläche
33,77 km2

Einwohner
14.391 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
426 Einwohner je km2

Postleitzahl
56410

Vorwahl
02602

KFZ Kennzeichen
WW

Gemeindeschlüssel
07 1 43 048

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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