Standesamt Kröppen

Anschrift

Standesamt Kröppen
Exerzierplatzstr. 3
66953 Pirmasens


Mail:
standesamt@pirmasens.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kröppen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 63 31) 84 29 04
E-Mail: standesamt@pirmasens.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kröppen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kröppen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen verbindliche Dokumente, welche Dokumente den Dokumentation über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Kröppen ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Kröppen geboren sind.

Anbei einige allgemeine Details betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Normalerweise besorgt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, hingegen können ebenso die Eltern persönlich ihre Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt die Behörde in Kröppen das Dokument aus. Es bieten sich verschiedene Kategorien der Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde dient als amtlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird für verschiedene bürokratische Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls einmal das Dokument verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Kröppen eine neue Urkunde ersuchen. Hierfür sind erforderlich gewöhnlich personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, und auch die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es notwendig sein, das Dokument in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kröppen

Definition

Eine Heirat definiert eine bewiesene, zumeist juristisch geregelte, untermauerte Basis einer Bindung gemeinsamer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Vermählung beim Standesamt in Kröppen anmelden und die dazu relevanten Unterlagen zu holen. Unbedingt müssen Sie selbst im Kröppen vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, darf dieser seinen Partner schriftlich bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Amt für die Eintragung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit das Amt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann hierfür eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Anmeldung der Eheschließung verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen eingereicht werden, Replikate reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können weitere Schreiben gewünscht sein! Ihr Stadtbüro in Kröppen stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Kröppen zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der notwendigen Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Kröppen

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
387 m ü. NHN

Fläche
61,35 km2

Einwohner
40.054 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
653 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
06331

KFZ Kennzeichen
PS

Gemeindeschlüssel
07 3 17 000

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

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