Standesamt Hohen-Sülzen
Anschrift
Standesamt Hohen-Sülzen
Alzeyer Straße 15
67590 Monsheim
Mail: standesamt@hohen-suelzen.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hohen-Sülzen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@hohen-suelzen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hohen-Sülzen.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Hohen-Sülzen
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland stellen verbindliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis über die Geburt einer Person liefern. Solche Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Hohen-Sülzen ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Hohen-Sülzen geboren sind.
Im Folgenden sind mehrere grundlegende Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In der BRD müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Generell tätigt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, jedoch können auch die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt melden.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Amt Hohen-Sülzen das Dokument aus. Es existieren mannigfaltige Arten der Geburtsbescheinigungen, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.
Verwendungszweck
Die Geburtsurkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird eingesetzt zu verschiedene administrative Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.
Wiederbeschaffung
Falls einmal das Dokument verschwindet oder beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Hohen-Sülzen einen Ersatz anfordern. Zu diesem Zweck werden normalerweise personenbezogene Daten und ein Ausweis, sowie die Entrichtung der fälligen Gebühren.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Hohen-Sülzen
Definition
Eine Verehelichung bildet eine behördliche, meistenteils gesetzlich statthafte, gestärkte Begründung einer Beziehung von zwei Individuen.
Beschreibung
Die beiden Personen müssen die Trauung beim Standesamt Hohen-Sülzen einleiten und die dazu wichtigen Unterlagen zu erhalten. Prinzipiell sollten Sie selbst im Hohen-Sülzen erscheinen. Ist einer der beiden verhindert, ist es ihm gestattet die andere Person in geschriebener Form zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht in Hohen-Sülzen sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.
Welches Amt für die Durchführung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.
Die Anmeldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Amt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen mehrere Fragen an das Paar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Verehelichung rechtskräftig. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, nicht Originale werden nicht anerkannt!
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In speziellen Gegebenheiten können andersartige Unterlagen notwendig sein! Ihr Trauamt in Hohen-Sülzen ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Üblicherweise gelten keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Besorgung der erforderlichen Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.
Kosten
Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Hohen-Sülzen
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Wegweiser:
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