Standesamt Hammerstein
Anschrift
Standesamt Hammerstein
Marktstraße 1
53557 Bad Hönningen
Mail: standesamt@bad-hoenningen.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hammerstein vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@bad-hoenningen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hammerstein.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Hammerstein
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland dienen als gesetzliche Dokumente, die den Bestätigung über die Geburt einer Person geben. Diese Papiere enthalten maßgebliche Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Hammersteingeborene Personen beim Standesamt Hammerstein zu beantragen.
Hier einige zahlreiche Grundlagen zu Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
Hierzulande müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Gewöhnlich verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, dennoch können ebenso die Eltern eigenständig ihre Geburt melden.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Standesamt Hammerstein die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden mannigfaltige Typen der Geburtsbescheinigungen, unter anderem die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.
Einsatz
Die Geburtsurkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird benötigt für mannigfaltige administrative Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Schule.
Neubestellung
Sofern die Urkunde verlegt wird oder beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Amt Hammerstein einen Ersatz bitten. Zu diesem Zweck sind erforderlich normalerweise personenbezogene Daten und ein Ausweis, ferner die Begleichung der anfallenden Gebühren.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es nötig sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Hammerstein
Definition
Eine Hochzeit bezeichnet eine anerkannte, zumeist rechtens erlaubte, untermauerte Bestätigung eines Beisammenseins zweier Menschen.
Beschreibung
Die Verlobten sind gehalten die Heirat beim Amt in Hammerstein aufnehmen und die hierfür relevanten Papiere beziehen. Prinzipiell müssen Sie selber beim Standesamt Hammerstein vorsprechen. Ist eine der Personen verhindert, ist es ihm gestattet die andere Person in geschriebener Form ermächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.
Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.
Die Anmeldung der Eheschließung ist vonnöten, damit das Amt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss dazu ein paar Fragen an das Paar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Hochzeit rechtskräftig. Die Heirat kann in jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Bericht des Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Abzüge sind nicht gestattet!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In gesonderten Fällen können andere Belege relevant sein! Das Stadtbüro in Hammerstein klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Grundsätzlich gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meistens ein gewisser Hochzeitstermin erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Hammerstein schlauzumachen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Beschaffung der zwingenden Unterlagen zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Der Preis zur Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten Hammerstein
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk
Kreis
Neuwied
Höhe
65 m ü. NHN
Fläche
20,09 km2
Einwohner
5974 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
297 Einwohner je km2
Postleitzahl
53557
Vorwahl
02635
KFZ Kennzeichen
NR
Gemeindeschlüssel
07 1 38 004
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Hammerstein auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Bad Hönningen.
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