Standesamt Waldhof-Falkenstein

Anschrift

Standesamt Waldhof-Falkenstein
Pestalozzistraße 7
54673 Neuerburg


Mail:
standesamt@neuerburg-eifel.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Waldhof-Falkenstein vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neuerburg-eifel.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Waldhof-Falkenstein.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Waldhof-Falkenstein

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind gesetzliche Dokumente, solche, die den Beweis über die Geburt einer Person liefern. Diese Papiere enthalten entscheidende Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Waldhof-Falkenstein geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Waldhof-Falkenstein eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachstehend sind einige Basisinformationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Normalerweise führt aus die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, allerdings dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt das Amt Waldhof-Falkenstein das Dokument aus. Es gibt variantenreiche Formen der Geburtsbescheinigungen, etwa die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Das Dokument fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird verwendet für vielfältige bürokratische Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sofern die Urkunde abhandenkommt bzw. beschädigt wird, kann man beim zuständigen Amt Waldhof-Falkenstein einen Ersatz beantragen. Zu diesem Zweck benötigt man gewöhnlich personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, zusätzlich die Begleichung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Waldhof-Falkenstein

Definition

Eine Hochzeit bestimmt eine behördliche, vorwiegend zulässig statthafte, untermauerte Erklärung eines Verbunds beider Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt Waldhof-Falkenstein aufnehmen und die zu diesem Zweck notwendigen Unterlagen zu besorgen. Grundsätzlich sollten Sie selber beim zuständigen Amt in Waldhof-Falkenstein vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Amt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Beamte wird hierfür einige Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Anmeldung der Hochzeit bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Dokument der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Kopien können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können andersartige Nachweise notwendig sein! Ihr Standesamt in Waldhof-Falkenstein berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Waldhof-Falkenstein zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der notwendigen Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Waldhof-Falkenstein

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Eifelkreis Bitburg-Prüm

Höhe
330 m ü. NHN

Fläche
10,17 km2

Einwohner
1544 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
152 Einwohner je km2

Postleitzahl
54673

Vorwahl
06564

KFZ Kennzeichen
BIT, PRÜ

Gemeindeschlüssel
07 2 32 088

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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