Standesamt Brandscheid (Prüm)

Anschrift

Standesamt Brandscheid (Prüm)
Tiergartenstraße 54
54595 Prüm


Mail:
standesamt@stadtpruem.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Brandscheid (Prüm) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadtpruem.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Brandscheid (Prüm).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Brandscheid (Prüm)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Dokumente enthalten relevante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Brandscheid (Prüm) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Brandscheid (Prüm) eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Weiteren sind einige wenige allgemeine Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Üblicherweise erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, dennoch dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Standesamtsbüro Brandscheid (Prüm) die Urkunde aus. Es finden sich verschiedenartige Typen der Geburtsurkunden, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Die Urkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird verwendet bei mannigfaltige administrative Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Im Falle, dass das Dokument abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich man beim Standesamt Brandscheid (Prüm) eine Duplikaturkunde beantragen. Für diesen Zweck werden in der Regel persönliche Angaben und ein Ausweis, und auch die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Brandscheid (Prüm)

Definition

Eine Trauung beschreibt eine bewiesene, weitgehend rechtens rechtmäßige, untermauerte Begründung einer Beziehung zweier zusammengehörender Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Trauung beim Standesamt in Brandscheid (Prüm) einleiten und die hierbei erforderlichen Nachweise. holen. Auf jeden Fall müssen Sie direkt bei der Behörde in Brandscheid (Prüm) erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu berechtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht in Brandscheid (Prüm) sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Amt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird deswegen viele Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Heirat rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung vorliegen, Fotokopien gelten nicht!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten können andersartige Unterlagen erforderlich sein! Ihr Standesamt in Brandscheid (Prüm) informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Heirat erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Brandscheid (Prüm) zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der erforderlichen Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Abgabe zur Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Brandscheid (Prüm)

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Eifelkreis Bitburg-Prüm

Höhe
460 m ü. NHN

Fläche
22,87 km2

Einwohner
5442 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
238 Einwohner je km2

Postleitzahl
54595

Vorwahl
06551

KFZ Kennzeichen
BIT, PRÜ

Gemeindeschlüssel
07 2 32 296

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Brandscheid (Prüm)

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Wegweiser:

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