Standesamt Karbach (Rheinland-Pfalz)

Anschrift

Standesamt Karbach (Rheinland-Pfalz)
Rathausstraße 1
56281 Emmelshausen


Mail:
standesamt@stadt-emmelshausen.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Karbach (Rheinland-Pfalz) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-emmelshausen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Karbach (Rheinland-Pfalz).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Karbach (Rheinland-Pfalz)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtliche Dokumente, die den Dokumentation über die Geburt einer Person präsentieren. Sie enthalten entscheidende Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erstellt, die für die Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Karbach (Rheinland-Pfalz) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Karbach (Rheinland-Pfalz) eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachstehend sind einige wenige generelle Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt registriert werden. In der Praxis tätigt die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, jedoch dürfen auch die Eltern selbst die Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Standesamtsbüro Karbach (Rheinland-Pfalz) die Urkunde aus. Es gibt verschiedenartige Typen von Geburtsnachweisen, so wie die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Die Urkunde wird benötigt bei verschiedene administrative Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls einmal das Dokument verschwindet bzw. beschädigt wird, kann jemand bei der Behörde in Karbach (Rheinland-Pfalz) eine neue Urkunde beantragen. Hierfür sind erforderlich meistens persönliche Daten sowie ein Ausweis, zusätzlich die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es geboten sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Karbach (Rheinland-Pfalz)

Definition

Eine Vermählung bestimmt eine bewiesene, zumeist zulässig erlaubte, gestärkte Form einer Verbindung von paarigen Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Eheschließung beim Standesamt Karbach (Rheinland-Pfalz) anzeigen und die hierbei unerlässlichen Anträge und Urkunden erhalten. Prinzipiell müssen Sie selbst im Karbach (Rheinland-Pfalz) antreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht in Karbach (Rheinland-Pfalz) sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dazu mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Hochzeit bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ferner ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden, nicht Originale können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen können weitere Unterlagen relevant sein! Ihr Standesamt in Karbach (Rheinland-Pfalz) berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Besorgung der benötigten Dokumente zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Karbach (Rheinland-Pfalz)

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Rhein-Hunsrück-Kreis

Höhe
450 m ü. NHN

Fläche
8,05 km2

Einwohner
4980 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
619 Einwohner je km2

Postleitzahl
56281

Vorwahl
06747

KFZ Kennzeichen
SIM, GOA

Gemeindeschlüssel
07 1 40 036

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Karbach (Rheinland-Pfalz)

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Wegweiser:

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