Standesamt Homberg (Kirn)
Anschrift
Standesamt Homberg (Kirn)
Schulstraße 6 a
67742 Lauterecken
Mail: standesamt@lauterecken.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Homberg (Kirn) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@lauterecken.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Homberg (Kirn).
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Homberg (Kirn)
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland dienen als amtliche Dokumente, die den Zeugnis über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Dokumente enthalten signifikante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern herausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Homberg (Kirn)geborene Personen beim Standesamt Homberg (Kirn) zu beantragen.
Anbei einige wenige generelle Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In Deutschland sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Meistens tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, jedoch dürfen ebenso die Eltern selbst ihre Geburt registrieren.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Amt Homberg (Kirn) die Urkunde aus. Es existieren unterschiedliche Arten von Geburtsnachweisen, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.
Verwendung
Die Geburtsurkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird eingesetzt für diverse bürokratische Zwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Registrierung in einer Schule.
Nachbestellung
Wenn das Dokument verloren geht bzw. unbrauchbar wird, kann eine Person bei der Behörde in Homberg (Kirn) eine neue Urkunde beantragen. Dafür benötigt man normalerweise persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, und auch die Zahlung der fälligen Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Homberg (Kirn)
Definition
Eine Heirat bestimmt eine dokumentierte, meistens legitim erlaubte, gestärkte Erklärung eines Beisammenseins von paarigen Einzelpersonen.
Beschreibung
Die Heiratswilligen müssen die Heirat bei der Behörde in Homberg (Kirn) erklären und die dazu relevanten Dokumente besorgen. Prinzipiell sollten Sie persönlich beim zuständigen Amt in Homberg (Kirn) auftreten. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, kann er dem zukünftigen Ehepartner schriftlich ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.
Welches Amt für die Anmeldung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat durchführen wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte kann in Folge dessen einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Einschreibung der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Bericht der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ferner ist ein neues Einleitungsverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Kopien gelten nicht!
Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In expliziten Fällen können andersartige Nachweise wichtig sein! Das Trauamt in Homberg (Kirn) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Aufbringung der erforderlichen Urkunden zeitlastig sein kann.
Kosten
Die Kosten für die Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Homberg (Kirn)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk
Kreis
Kusel
Höhe
169 m ü. NHN
Fläche
8,89 km2
Einwohner
1974 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
222 Einwohner je km2
Postleitzahl
67742
Vorwahl
06382
KFZ Kennzeichen
KUS
Gemeindeschlüssel
07 3 36 058
Wegweiser:
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