Standesamt Harbach

Anschrift

Standesamt Harbach
Lindenstraße 1
57548 Kirchen (Sieg)


Mail:
standesamt@stadt-kirchen.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Harbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-kirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Harbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Harbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als verbindliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person bereitstellen. Sie enthalten maßgebliche Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Harbach geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Harbach beantragen.

Nachstehend sind zahlreiche generelle Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. Gewöhnlich vollzieht die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, aber können gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt das Standesamtsbüro Harbach das Dokument aus. Es bieten sich unterschiedliche Versionen von Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Das Dokument dient wie amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird eingesetzt zu vielfältige administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal die Geburtsurkunde abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Harbach einen Ersatz beantragen. Für diesen Zweck benötigt man üblicherweise persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, ferner die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Harbach

Definition

Eine Hochzeit verdeutlicht eine anerkannte, meistens gesetzlich rechtmäßige, gefestigte Basis einer Beziehung von zwei Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Trauung beim Amt in Harbach erklären und die hierbei relevanten Papiere erhalten. Prinzipiell sollten Sie direkt beim Amt in Harbach antreten. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht in Harbach sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Heirat registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist vonnöten, sodass das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte kann in Folge dessen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Einschreibung der Trauung verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ferner ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten können andere Unterlagen wichtig sein! Ihr Standesamt in Harbach klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Normalerweise gelten keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der benötigten Urkunden zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Harbach

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Altenkirchen (Westerwald)

Höhe
230 m ü. NHN

Fläche
39,76 km2

Einwohner
8380 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
211 Einwohner je km2

Postleitzahl
57548

Vorwahl
02741

KFZ Kennzeichen
AK

Gemeindeschlüssel
07 1 32 063

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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