Standesamt Frankenthal (Pfalz)

Anschrift

Standesamt Frankenthal (Pfalz)
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)


Mail:
standesamt@frankenthal.de

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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch:
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Frankenthal (Pfalz) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 62 33) 8 93 49
E-Mail: standesamt@frankenthal.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Frankenthal (Pfalz).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Frankenthal (Pfalz)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren gesetzliche Dokumente, welche den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Papiere enthalten wichtige Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Frankenthal (Pfalz) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Frankenthal (Pfalz) eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Folgenden sind mehrere grundlegende Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. In der Regel verrichtet die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, aber dürfen ebenso die Eltern eigenständig ihre Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt überreicht das Standesamtsbüro Frankenthal (Pfalz) die Urkunde aus. Es gibt variantenreiche Kategorien der Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird für unterschiedliche administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Im Falle, dass das Dokument verschwindet oder unbrauchbar wird, ist es möglich man bei der Behörde in Frankenthal (Pfalz) eine neue Urkunde bitten. Zu diesem Zweck sind erforderlich gewöhnlich persönliche Angaben und eine Identifikation, sowie die Begleichung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es geboten sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Frankenthal (Pfalz)

Definition

Eine Hochzeit definiert eine erklärte, überwiegend gesetzlich zugestandene, gesicherte Begründung eines Bündnisses zweier zusammengehörender Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt in Frankenthal (Pfalz) erklären und die hierbei wichtigen Unterlagen zu beschaffen. Für gewöhnlich sollten Sie eigenhändig im Frankenthal (Pfalz) antreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist dieser befugt den anderen schriftlich zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dazu mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Eheschließung wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Schriftstück des Amtes. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, nicht Originale sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Dokumente erforderlich sein! Das Hochzeitsamt in Frankenthal (Pfalz) klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise gibt es keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Beschaffung der zwingenden Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.