Standesamt Stebach
Anschrift
Standesamt Stebach
Poststraße 5
56269 Dierdorf
Mail: standesamt@dierdorf.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Stebach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@dierdorf.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Stebach.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Stebach
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland gelten als staatliche Dokumente, solche, die den Zeugnis über die Geburt einer Person präsentieren. Sie enthalten wichtige Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgegeben, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Personen, die in Stebach geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Stebach beantragen.
Hier sind einige wenige generelle Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
Hierzulande müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. In der Praxis übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, allerdings dürfen auch die Eltern eigenständig ihre Geburt einreichen.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nach der Anmeldung der Geburt erteilt die Behörde in Stebach die Urkunde aus. Es gibt diverse Formen der Geburtsdokumenten, so wie die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.
Verwendungszweck
Die Geburtsurkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird benötigt zu mannigfaltige bürokratische Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.
Ersatzbeschaffung
Sollte die Urkunde abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Amt Stebach eine Duplikaturkunde beantragen. Für diesen Zweck werden normalerweise persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, ebenso die Begleichung der anfallenden Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
Bei Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Stebach
Definition
Eine Hochzeit beschreibt eine behördliche, zumeist zulässig rechtmäßige, belegte Form einer Beziehung beider Einzelpersonen.
Beschreibung
Die Verlobten können die Heirat beim Amt in Stebach anmelden und die dafür erforderlichen Unterlagen zu beschaffen. Generell müssen Sie offiziell bei der Behörde in Stebach auftreten. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.
Welches Amt für die Eintragung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung durchführen wollen.
Die Anmeldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird dazu ein paar Fragen an das Paar stellen.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Registration der Heirat amtlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren zwingend.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen im Original vorgelegt werden, Kopien werden nicht anerkannt!
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In gesonderten Fällen können weitere Papiere unerlässlich sein! Das Trauamt in Stebach stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Im Allgemeinen bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Stebach zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der zwingenden Urkunden Zeit kosten kann.
Kosten
Der Preis für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Stebach
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk
Kreis
Neuwied
Höhe
240 m ü. NHN
Fläche
31,98 km2
Einwohner
5792 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
181 Einwohner je km2
Postleitzahl
56269
Vorwahl
02689
KFZ Kennzeichen
NR
Gemeindeschlüssel
07 1 38 012
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Stebach auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Dierdorf.
Wegweiser:
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