Standesamt Bergen (Rheinland-Pfalz)
Anschrift
Standesamt Bergen (Rheinland-Pfalz)
Brühlstraße 16
55756 Herrstein
Mail: standesamt@bergen.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bergen (Rheinland-Pfalz) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@bergen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bergen (Rheinland-Pfalz).
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Bergen (Rheinland-Pfalz)
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland stellen staatliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis über die Geburt einer Person geben. Sie enthalten maßgebliche Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Personen, die in Bergen (Rheinland-Pfalz) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Bergen (Rheinland-Pfalz) beantragen.
Im Folgenden sind mehrere Grundlagen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In Deutschland sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. In der Regel tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, aber dürfen gleichermaßen die Eltern persönlich ihre Geburt melden.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Standesamt Bergen (Rheinland-Pfalz) die Urkunde aus. Es bieten sich unterschiedliche Typen der Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.
Gebrauch
Die Geburtsurkunde dient als amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird eingesetzt für mannigfaltige bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.
Ersatzbeschaffung
Sollte die Geburtsurkunde abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Bergen (Rheinland-Pfalz) eine neue Urkunde beantragen. Hierfür sind erforderlich normalerweise persönliche Angaben und ein Ausweis, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Kosten.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es notwendig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Bergen (Rheinland-Pfalz)
Definition
Eine Hochzeit beschreibt eine begründete, zumeist zulässig erlaubte, gefestigte Bestätigung einer Bindung zweier Personen.
Beschreibung
Die Personen können die Verehelichung beim Standesamt Bergen (Rheinland-Pfalz) anzeigen und die dazu wichtigen Unterlagen zu besorgen. Für gewöhnlich sollten Sie persönlich im Bergen (Rheinland-Pfalz) vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, kann dieser, die andere Person in geschriebener Form zu berechtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht in Bergen (Rheinland-Pfalz) sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.
Welches Standesamt für die Aufnahme der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen abweichende Wohnplätze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Hochzeit anmelden wollen.
Die Voranmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit die Behörde prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte kann hierfür eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Hochzeit amtlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden getan haben. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu erfolgen, ferner ist ein neues Anmelde-Verfahren zwingend.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Nachbildungen gelten nicht!
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In besonderen Fällen werden weitere Untelagen unerlässlich sein! Das Stadtbüro in Bergen (Rheinland-Pfalz) informiert Sie gerne!
Fristen
Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Üblicherweise existieren keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Bergen (Rheinland-Pfalz) zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Aufbringung der benötigten Nachweise Zeit benötigen wird.
Kosten
Der Preis für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Bergen (Rheinland-Pfalz)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Wegweiser:
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