Standesamt Wiesbaum
Anschrift
Standesamt Wiesbaum
Kyllweg 1
54568 Gerolstein
Mail: standesamt@gerolstein.org
Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wiesbaum vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@gerolstein.org
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wiesbaum.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Wiesbaum
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren verbindliche Dokumente, solche, die den Dokumentation über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Dokumente enthalten signifikante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Wiesbaum geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Wiesbaum beantragen.
Im Weiteren sind verschiedene allgemeine Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In Deutschland müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Generell verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, allerdings dürfen auch die Mütter und Väter eigenständig die Geburt deklarieren.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Nach der Anmeldung der Geburt erteilt die Behörde in Wiesbaum die Urkunde aus. Es gibt verschiedene Typen von Geburtsdokumenten, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) und die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.
Verwendungszweck
Die Geburtsurkunde dient als offizieller Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird gebraucht zu mannigfaltige administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.
Nachbestellung
Sollte die Geburtsurkunde verschwindet bzw. beschädigt wird, ist es möglich jemand beim Standesamt Wiesbaum eine Ersatzurkunde beantragen. Hierfür werden meistens persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, ferner die Entrichtung der anfallenden Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es nötig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Wiesbaum
Definition
Eine Heirat bildet eine behördliche, gewöhnlich gesetzlich zulässige, festgemachte Kennzeichung einer Verbindung von zwei Personen.
Beschreibung
Die Verlobten müssen die Verehelichung beim Standesamt Wiesbaum erklären und die hierbei unerlässlichen Papiere besorgen. Generell müssen Sie selbst beim Amt in Wiesbaum auftauchen. Ist einer der Zweien verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.
Welches Standesamt für die Registration der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Gibt es ungleiche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Heirat durchführen wollen.
Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.
Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Anmeldung der Heirat wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu geschehen, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente vorliegen, Kopien sind nicht erlaubt!
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In besonderen Situationen gefordert sein! Ihr Stadtbüro in Wiesbaum stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Wiesbaum zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Beschaffung der benötigten Unterlagen Zeit benötigen wird.
Kosten
Der Preis für die Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Wiesbaum
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk
Kreis
Vulkaneifel
Höhe
358 m ü. NHN
Fläche
64,43 km2
Einwohner
7710 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
120 Einwohner je km2
Postleitzahl
54568
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
DAU
Gemeindeschlüssel
07 2 33 026
Wegweiser:
Startseite » Standesamt Wiesbaum
Weitere Standesämter in Rheinland-Pfalz:
News aus Wiesbaum
- Chancen für regionale Wirtschaft: Dickes Ding von Klein: Baufirma erschließt weitere Flächen in der VG Gerolstein - Trierischer Volksfreund
- Fotos: Fastnacht in Lissendorf/Birgel: „D' Zoch kütt“ Karnevalsumzug verbindet die Dörfer - Trierischer Volksfreund
- Verkehrskontrollen im Dienstgebiet - Rhein-Zeitung
- Die Firma investiert Millionen: Drehkreuz Vulkaneifel: Getränke Schreiner zieht auf den Radersberg - Trierischer Volksfreund
- Große Pläne für Wiesbaum - WochenSpiegel
- Strategische Entscheidung: Unternehmensgruppe erweitert Produktpalette – Tofutown in Wiesbaum wächst - Trierischer Volksfreund