Standesamt Flörsheim-Dalsheim
Anschrift
Standesamt Flörsheim-Dalsheim
Alzeyer Straße 15
67590 Monsheim
Mail: standesamt@floersheim-dalsheim.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Flörsheim-Dalsheim vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@floersheim-dalsheim.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Flörsheim-Dalsheim.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Flörsheim-Dalsheim
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtsgültige Dokumente, welche Dokumente den Dokumentation über die Geburt einer Person liefern. Diese Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern bereitgestellt, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Flörsheim-Dalsheimgeborene Personen beim Standesamt Flörsheim-Dalsheim zu beantragen.
Nachfolgend finden Sie mehrere allgemeine Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
Hierzulande müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Gewöhnlich übernimmt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, allerdings können ebenso die Mütter und Väter selbst die Geburt einreichen.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt stellt die Behörde in Flörsheim-Dalsheim die Geburtsurkunde aus. Es gibt unterschiedliche Kategorien von Geburtsurkunden, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.
Einsatz
Das Dokument fungiert als gesetzlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird gebraucht für vielfältige administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung in einer Schule.
Wiederbeschaffung
Wenn die Urkunde verloren geht bzw. beschädigt wird, ist es möglich man beim Standesamt Flörsheim-Dalsheim eine Ersatzurkunde beantragen. Für diesen Zweck benötigt man normalerweise personenbezogene Daten und eine Identifikation, ebenso die Begleichung der anfallenden Gebühren.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Flörsheim-Dalsheim
Definition
Ein Ehebündnis bildet eine begründete, meistens rechtens zugestandene, gestärkte Form einer Bindung zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.
Beschreibung
Die Verlobten sollten die Verehelichung beim Standesamt in Flörsheim-Dalsheim einleiten und die dazu notwendigen Nachweise. besorgen. Prinzipiell sollten Sie selbst im Flörsheim-Dalsheim auftreten. Ist einer der Zweien verhindert, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht in Flörsheim-Dalsheim sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.
Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Heirat aufnehmen wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Amt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte wird deswegen eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen als Originaldokumente abgegeben werden, Replikate sind nicht erlaubt!
Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
Im gesondereten Sachverhalt können andere Unterlagen vonnöten sein! Ihr Hochzeitsamt in Flörsheim-Dalsheim stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Flörsheim-Dalsheim zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Besorgung der zwingenden Papiere Zeit benötigen wird.
Kosten
Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten Flörsheim-Dalsheim
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Wegweiser:
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