Standesamt Anschau
Anschrift
Standesamt Anschau
Rathaus Rosengasse
56727 Mayen
Mail: standesamt@mayen.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Anschau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@mayen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Anschau.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Anschau
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtsgültige Dokumente, solche, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person erbringen. Solche Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern herausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Anschau ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Anschau geboren sind.
Im Folgenden sind ein paar allgemeinen Fakten zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In unserem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Normalerweise übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, aber können auch die Eltern persönlich die Geburt deklarieren.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Amt Anschau das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung variantenreiche Sorten von Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.
Einsatz
Die Urkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Individuums. Die Urkunde wird bei unterschiedliche Verwaltungszwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.
Neubestellung
Wenn das Dokument verloren geht oder unbrauchbar wird, kann eine Person beim Standesamt Anschau eine neue Urkunde bitten. Hierfür sind erforderlich gewöhnlich personenbezogene Daten und ein Ausweis, ebenso die Zahlung der anfallenden Kosten.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Anschau
Definition
Eine Hochzeit bezeichnet eine bewiesene, überwiegend gesetzlich statthafte, verankerte Grundlage eines Verbunds mehrerer Persönlichkeiten.
Beschreibung
Die beiden Personen müssen die Vermählung beim Amt in Anschau anmelden und die hierfür notwendigen Nachweise. beziehen. Prinzipiell sollten Sie persönlich im Anschau auftauchen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, kann dieser, die andere Person durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Anschau antreten können, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.
Welches Standesamt für die Eintragung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Hochzeit durchführen wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist zwingend, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Anmeldung der Hochzeit verbindlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung vom Standesamt. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Nachbildungen reichen nicht aus !
Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In besonderen Fällen können weitere Unterlagen wichtig sein! Ihr Standesamt in Anschau berät Sie gerne.
Fristen
Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Da aber meistens ein spezieller Hochzeitstermin erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Anschau zu informieren, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der benötigten Papiere zeitlastig sein kann.
Kosten
Die Kosten für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Anschau
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk
Kreis
Mayen-Koblenz
Höhe
230 m ü. NHN
Fläche
58,19 km2
Einwohner
19.335 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
332 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
02651
KFZ Kennzeichen
MYK, MY
Gemeindeschlüssel
07 1 37 068
Wegweiser:
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