Standesamt Ellerstadt
Anschrift
Standesamt Ellerstadt
Weinstr. 16
67157 Wachenheim an der Weinstraße
Mail: info@vg-wachenheim.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ellerstadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 63 22) 9 58 02 05
E-Mail: info@vg-wachenheim.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ellerstadt.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Ellerstadt
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtliche Dokumente, die den Beweis über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Unterlagen enthalten relevante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Ellerstadt ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Ellerstadt geboren sind.
Hier sind einige generelle Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In der BRD müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. In der Regel führt aus die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, trotzdem dürfen auch die Eltern eigenständig ihre Geburt einreichen.
Erstellung der Geburtsurkunde
Nach der Anmeldung der Geburt überreicht das Amt Ellerstadt die Urkunde aus. Es bieten sich verschiedenartige Formen von Geburtsbescheinigungen, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) und die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.
Verwendung
Das Dokument dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Sie wird gebraucht bei unterschiedliche administrative Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.
Nachbestellung
Falls das Dokument abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Ellerstadt eine Ersatzurkunde beantragen. Für diesen Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Daten sowie ein Ausweis, ebenso die Begleichung der anfallenden Kosten.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Ellerstadt
Definition
Ein Ehebündnis benennt eine behördliche, meistenteils juristisch zugestandene, festgemachte Form eines Bündnisses beider Persönlichkeiten.
Beschreibung
Die beiden Personen können die Vermählung beim Amt in Ellerstadt aufnehmen und die dafür notwendigen Nachweise. beziehen. Generell sollten Sie selber bei der Behörde in Ellerstadt antreten. Ist einer der Zweien verhindert, kann er die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.
Welches Stadtbüro für die Durchführung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung voranmelden wollen.
Die vorzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Beamte wird in Folge dessen eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Hochzeit bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren notwendig.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Abzüge werden nicht anerkannt!
Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In gesonderten Fällen können andere Belege gefordert sein! Das Stadtbüro in Ellerstadt berät Sie gerne.
Fristen
Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Hochzeitstermin erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Ellerstadt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der notwendigen Nachweise Zeit benötigen wird.
Kosten
Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Ellerstadt
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk
Kreis
Bad Dürkheim
Höhe
141 m ü. NHN
Fläche
24,97 km2
Einwohner
4527 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
181 Einwohner je km2
Postleitzahl
67157
Vorwahl
06322
KFZ Kennzeichen
DÜW
Gemeindeschlüssel
07 3 32 046
Wegweiser:
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