Standesamt Strüth
Anschrift
Standesamt Strüth
Bahnhofstraße 1
56355 Nastätten
Mail: standesamt@nastaetten.de
Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Strüth vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@nastaetten.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Strüth.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Strüth
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland bilden amtliche Dokumente, diejenigen, die den Beweis über die Geburt einer Person präsentieren. Sie enthalten zentrale Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgegeben, die für die Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Strüth ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Strüth geboren sind.
Im Weiteren sind zahlreiche allgemeinen Fakten zu Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In unserem Land sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Generell tätigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, allerdings dürfen ebenso die Eltern selbst die Geburt melden.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt das Standesamtsbüro Strüth das Dokument aus. Man unterscheidet verschiedene Versionen der Geburtsdokumenten, etwa die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) und die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.
Verwendungszweck
Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Individuums. Sie wird zu diverse administrative Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.
Ersatzbeschaffung
Wenn das Dokument verschwindet oder unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Strüth eine neue Urkunde ersuchen. Dafür werden in der Regel persönliche Daten und ein Ausweis, und auch die Begleichung der anfallenden Kosten.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es notwendig sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Strüth
Definition
Eine Hochzeit bezeichnet eine dokumentierte, vorwiegend gerecht statthafte, untermauerte Erklärung einer Verbindung mehrerer Personen.
Beschreibung
Die Heiratswilligen müssen die Heirat beim Standesamt Strüth anmelden und die hierbei wichtigen Anträge und Urkunden beziehen. Prinzipiell müssen Sie selber beim Standesamt Strüth auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er seinen Partner in geschriebener Form zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Strüth antreten können, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.
Welche Behörde für die Registration der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Existieren nicht die gleichen Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Trauung aufnehmen wollen.
Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann hierfür viele Fragen an das Paar richten.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Registration der Heirat verbindlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Schriftstück der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original eingereicht werden, Fotokopien gelten nicht!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In besonderer Lage werden weitere Untelagen erforderlich sein! Das Standesamt in Strüth beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Strüth zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Aufbringung der benötigten Urkunden Zeit kosten kann.
Kosten
Der Beitrag für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten Strüth
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Lahn-Kreis
Höhe
280 m ü. NHN
Fläche
13,05 km2
Einwohner
4291 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
329 Einwohner je km2
Postleitzahl
56355
Vorwahl
06772
KFZ Kennzeichen
EMS, DIZ, GOH
Gemeindeschlüssel
07 1 41 092
Wegweiser:
Startseite » Standesamt Strüth
Weitere Standesämter in Rheinland-Pfalz:
News aus Strüth
- Nach Paukenschlag in Schwabach: Diakoneo verkauft Einrichtungen in Westmittelfranken - NN.de
- Weg voller Hürden: Entscheidender Etappensieg für zweites Windrad bei Strüth - Fränkische Landeszeitung
- Bürgerwindrand in Strüth: Jetzt hat plötzlich der Denkmalschutz Einwände - Fränkische Landeszeitung
- Hobby-Schauspieler sorgen für ausverkauftes Theaterhaus - BR24
- „Die Schöne und das Biest” feierte in Strüth Premiere - Fränkische Landeszeitung
- Die Rangauklinik in Strüth: Anlaufstelle für Patienten aus ganz Deutschland - Fränkische Landeszeitung