Standesamt Feuerscheid
Anschrift
Standesamt Feuerscheid
Tiergartenstraße 54
54595 Prüm
Mail: standesamt@stadtpruem.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Feuerscheid vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@stadtpruem.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Feuerscheid.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Feuerscheid
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland gelten als gesetzliche Dokumente, solche, die den Beleg über die Geburt einer Person liefern. Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern herausgegeben, die in charge of Registrierung von Sterbefällen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Feuerscheidgeboren wurden, beim Standesamt Feuerscheid beantragt werden.
Anbei mehrere Basisinformationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In der BRD müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. Gewöhnlich vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, hingegen können auch die Eltern eigenständig die Geburt deklarieren.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist erteilt die Behörde in Feuerscheid die Urkunde aus. Es sind vorhanden verschiedenartige Kategorien von Geburtsbescheinigungen, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) und die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.
Nutzung
Die Urkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird zu mannigfaltige bürokratische Zwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.
Neubestellung
Wenn die Geburtsurkunde abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person beim Standesamt Feuerscheid eine neue Urkunde beantragen. Hierfür sind erforderlich meistens persönliche Daten und ein Ausweis, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Kosten.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Feuerscheid
Definition
Eine Hochzeit bezeichnet eine begründete, gewöhnlich zulässig statthafte, untermauerte Kennzeichung eines Bündnisses mehrerer Persönlichkeiten.
Beschreibung
Die beiden Personen sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt Feuerscheid aufnehmen und die hierbei erforderlichen Unterlagen zu erhalten. Unbedingt sollten Sie selber beim Standesamt Feuerscheid vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist dieser befugt seinen Partner schriftlich zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht in Feuerscheid sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.
Welche Behörde für die Anmeldung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Bestehen abweichende Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Hochzeit anmelden wollen.
Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dazu ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Eheschließung wirksam. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden getan haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück vom Standesamt. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen im Original der Behörde vorliegen, Nachbildungen werden nicht anerkannt!
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In speziellen Gegebenheiten können weitere Dokumente relevant sein! Ihr Standesamt in Feuerscheid ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der benötigten Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.
Kosten
Die Kosten für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Feuerscheid
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk
Kreis
Eifelkreis Bitburg-Prüm
Höhe
460 m ü. NHN
Fläche
22,87 km2
Einwohner
5442 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
238 Einwohner je km2
Postleitzahl
54595
Vorwahl
06551
KFZ Kennzeichen
BIT, PRÜ
Gemeindeschlüssel
07 2 32 296
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Feuerscheid auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Prüm.
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