Standesamt Königsau
Anschrift
Standesamt Königsau
Kirchstr. 3
55606 Kirn
Mail: stadtverwaltung@kirn.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Königsau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 67 52) 13 51 26
E-Mail: stadtverwaltung@kirn.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Königsau.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Königsau
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland dienen als verbindliche Dokumente, solche, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person liefern. Solche Dokumente enthalten relevante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erteilt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Königsaugeboren wurden, beim Standesamt Königsau beantragt werden.
Hier einige mehrere Basisinformationen über Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In Deutschland sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Normalerweise verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, trotzdem können gleichermaßen die Eltern selbst ihre Geburt einreichen.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Standesamtsbüro Königsau das Dokument aus. Man unterscheidet verschiedenartige Arten der Geburtsurkunden, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.
Nutzung
Das Dokument dient als offizieller Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird gebraucht bei mannigfaltige bürokratische Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Schule.
Wiederbeschaffung
Wenn die Urkunde verloren geht oder beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Königsau eine Ersatzurkunde ersuchen. Zu diesem Zweck werden gewöhnlich personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, sowie die Entrichtung der fälligen Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
Für in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es geboten sein, die Urkunde in Deutschland legalisieren zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Königsau
Definition
Ein Ehebündnis benennt eine erklärte, weitgehend gesetzlich geregelte, gestärkte Erklärung einer Bindung mehrerer Persönlichkeiten.
Beschreibung
Die Unverheirateten sollten die Vermählung beim Standesamt Königsau erklären und die hierfür wichtigen Papiere beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie eigenhändig im Königsau vorsprechen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, kann dieser, die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht in Königsau sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.
Welches Standesamt für die Anmeldung der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Haben Sie abweichende Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Trauung registrieren wollen.
Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Amt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte kann deswegen viele Fragen an die Eheschließenden richten.
Die Auflage, wer zuständig ist ist lediglich für das Recht der Eheschließung rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des Amtes. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren notwendig.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original abgegeben werden, Abzüge reichen nicht aus !
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In gesonderten Fällen können weitere Unterlagen vonnöten sein! Ihr Amt in Königsau berät Sie gerne.
Fristen
Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Königsau zu informieren, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der benötigten Nachweise etwas dauern kann.
Kosten
Die Abgabe für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Königsau
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk
Kreis
Bad Kreuznach
Höhe
190 m ü. NHN
Fläche
16,53 km2
Einwohner
8209 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
497 Einwohner je km2
Postleitzahl
55606
Vorwahl
06752
KFZ Kennzeichen
KH
Gemeindeschlüssel
07 1 33 052
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Königsau auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Kirn.
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