Standesamt Gierschnach

Anschrift

Standesamt Gierschnach
Marktplatz 4-6
56751 Polch


Mail:
standesamt@polch.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gierschnach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@polch.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gierschnach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Gierschnach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden verbindliche Dokumente, welche Dokumente den über die Geburt einer Person erbringen. Solche Dokumente enthalten zentrale Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Gierschnachgeborene Personen beim Standesamt Gierschnach zu beantragen.

Anbei einige allgemeine Details über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. Meistens vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, allerdings dürfen auch die Eltern eigenständig ihre Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Standesamt Gierschnach die Urkunde aus. Es bieten sich diverse Kategorien von Geburtsbescheinigungen, etwa die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Anwendung

Das Dokument fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird eingesetzt bei vielfältige administrative Zwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sollte die Geburtsurkunde verlegt wird oder beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Gierschnach eine Duplikaturkunde anfordern. Für diesen Zweck werden meistens personenbezogene Daten und ein Ausweis, ebenso die Zahlung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es notwendig sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Gierschnach

Definition

Eine Vermählung definiert eine begründete, gewöhnlich legitim legale, belegte Grundlage einer Bindung von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Eheschließung bei der Behörde in Gierschnach anmelden und die dafür relevanten Nachweise. holen. Unbedingt müssen Sie selbst im Gierschnach erscheinen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist dieser befugt die andere Person durch eine Vollmacht zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht in Gierschnach sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Amt für die Durchführung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Existieren abweichende Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Heirat anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist erforderlich, sodass das Standesamt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird deswegen einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Eintragung der Verehelichung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des Amtes. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen im Original vorliegen, Abzüge sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen können andere Belege gewünscht sein! Ihr Stadtbüro in Gierschnach klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Gierschnach zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Einholung der erforderlichen Nachweise etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Gierschnach

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Mayen-Koblenz

Höhe
219 m ü. NHN

Fläche
28,68 km2

Einwohner
6939 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
242 Einwohner je km2

Postleitzahl
56751

Vorwahl
02654

KFZ Kennzeichen
MYK, MY

Gemeindeschlüssel
07 1 37 089

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Gierschnach

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