Standesamt Schönau (Pfalz)
Anschrift
Standesamt Schönau (Pfalz)
Schulstraße 29
66994 Dahn
Mail: standesamt@dahn.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schönau (Pfalz) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@dahn.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schönau (Pfalz).
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Schönau (Pfalz)
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtliche Dokumente, welche den Dokumentation über die Geburt einer Person liefern. Sie enthalten wichtige Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Schönau (Pfalz) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Schönau (Pfalz) geboren sind.
Im Folgenden sind zahlreiche Basisinformationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In diesem Land müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Generell besorgt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, dennoch können ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt deklarieren.
Erstellung der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt das Standesamt Schönau (Pfalz) die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden verschiedenartige Kategorien der Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.
Anwendung
Das Dokument dient als offizieller Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird zu mannigfaltige bürokratische Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung in einer Schule.
Ersatzbeschaffung
Im Falle, dass die Urkunde verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Schönau (Pfalz) eine Duplikaturkunde anfordern. Hierfür benötigt man in der Regel persönliche Angaben und eine Identifikation, ebenso die Begleichung der anfallenden Kosten.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Schönau (Pfalz)
Definition
Eine Ehe bezeichnet eine anerkannte, gewöhnlich juristisch zugestandene, gestärkte Begründung eines Beisammenseins zweier Menschen.
Beschreibung
Die Verlobten müssen die Heirat beim Standesamt Schönau (Pfalz) einleiten und die hierfür relevanten Nachweise. beziehen. Generell müssen Sie selber beim Amt in Schönau (Pfalz) antreten. Ist einer der beiden verhindert, kann er dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht in Schönau (Pfalz) sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.
Welche Behörde für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung durchführen wollen.
Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, damit das Amt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss deswegen einige Fragen an das Paar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für das Recht der Eheschließung rechtskräftig. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, ferner ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen vorliegen, Kopien gelten nicht!
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In besonderen Situationen können andersartige Nachweise gewünscht sein! Das Standesamt in Schönau (Pfalz) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Heirat erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Schönau (Pfalz) schlauzumachen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der erforderlichen Papiere etwas dauern kann.
Kosten
Der Preis für die Überprüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Schönau (Pfalz)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk
Kreis
Südwestpfalz
Höhe
210 m ü. NHN
Fläche
40,76 km2
Einwohner
4508 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
111 Einwohner je km2
Postleitzahl
66994
Vorwahl
06391
KFZ Kennzeichen
PS, ZW
Gemeindeschlüssel
07 3 40 004
Wegweiser:
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