Standesamt Roßbach (Rengsdorf)

Anschrift

Standesamt Roßbach (Rengsdorf)
Westerwaldstraße 32 – 34
56579 Rengsdorf


Mail:
standesamt@rossbach-rengsdorf.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Roßbach (Rengsdorf) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@rossbach-rengsdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Roßbach (Rengsdorf).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Roßbach (Rengsdorf)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtliche Dokumente, welche Dokumente den Beweis über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Papiere enthalten relevante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Roßbach (Rengsdorf) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Roßbach (Rengsdorf) eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier einige ein paar allgemeinen Fakten bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. In der Praxis vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, trotzdem können auch die Mütter und Väter eigenständig die Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Amt Roßbach (Rengsdorf) die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet unterschiedliche Sorten der Geburtsdokumenten, etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Anwendung

Das Dokument dient wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird eingesetzt für unterschiedliche administrative Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Wenn die Geburtsurkunde verschwindet bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Roßbach (Rengsdorf) eine Ersatzurkunde beantragen. Zu diesem Zweck benötigt man gewöhnlich personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es geboten sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Roßbach (Rengsdorf)

Definition

Eine Vermählung bestimmt eine dokumentierte, überwiegend rechtlich geregelte, belegte Erklärung eines Verbunds beider Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Vermählung bei der Behörde in Roßbach (Rengsdorf) einleiten und die dafür notwendigen Unterlagen zu erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie persönlich bei der Behörde in Roßbach (Rengsdorf) erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Existieren ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss deswegen mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Anmeldung der Hochzeit bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des Amtes. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, ferner ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen unerlässlich sein! Ihr Stadtbüro in Roßbach (Rengsdorf) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Roßbach (Rengsdorf) zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der erforderlichen Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Roßbach (Rengsdorf)

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

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Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

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