Standesamt Burgschwalbach
Anschrift
Standesamt Burgschwalbach
Burgstraße 1
56368 Katzenelnbogen
Mail: standesamt@stadt-katzenelnbogen.de


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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Burgschwalbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-katzenelnbogen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Burgschwalbach.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Burgschwalbach
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland sind offizielle Dokumente, welche den Nachweis über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Papiere enthalten wichtige Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern herausgegeben, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Burgschwalbachgeboren wurden, beim Standesamt Burgschwalbach beantragt werden.
Im Folgenden sind verschiedene grundlegende Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In der BRD müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. Gewöhnlich besorgt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, dennoch können gleichermaßen die Mütter und Väter selbst ihre Geburt deklarieren.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt gibt die Behörde in Burgschwalbach das Dokument aus. Es sind vorhanden variantenreiche Formen von Geburtsnachweisen, so wie die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.
Gebrauch
Die Urkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Sie wird eingesetzt bei verschiedene bürokratische Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Schule.
Ersatzbeschaffung
Wenn das Dokument verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Burgschwalbach eine neue Urkunde bitten. Hierfür werden meistens persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, sowie die Zahlung der anfallenden Gebühren.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es geboten sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Burgschwalbach
Definition
Eine Hochzeit benennt eine bewiesene, überwiegend zulässig rechtmäßige, festgemachte Form eines Verbunds beider Personen.
Beschreibung
Die Heiratswilligen müssen die Vermählung bei der Behörde in Burgschwalbach erklären und die hierbei wichtigen Anträge und Urkunden erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Burgschwalbach vorbei kommen. Ist eine der Personen verhindert, kann dieser, die andere Person in geschriebener Form ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht in Burgschwalbach sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.
Welches Standesamt für die Durchführung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung voranmelden wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann dazu viele Fragen an die Eheschließenden stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Registration der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des Amtes. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Kopien sind nicht erlaubt!
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
Im gesondereten Sachverhalt werden weitere Untelagen gewünscht sein! Das Standesamt in Burgschwalbach ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Üblicherweise existieren keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Burgschwalbach zu informieren, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Besorgung der erforderlichen Papiere Zeit kosten kann.
Kosten
Die Kosten für die Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Burgschwalbach
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Lahn-Kreis
Höhe
280 m ü. NHN
Fläche
9,18 km2
Einwohner
2240 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
244 Einwohner je km2
Postleitzahl
56368
Vorwahl
06486
KFZ Kennzeichen
EMS, DIZ, GOH
Gemeindeschlüssel
07 1 41 068
Wegweiser:
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