Standesamt Astert
Anschrift
Standesamt Astert
Gartenstraße 11
57627 Hachenburg
Mail: standesamt@hachenburg.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Astert vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@hachenburg.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Astert.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Astert
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland sind verbindliche Dokumente, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person liefern. Solche Papiere enthalten zentrale Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Astert ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Astert geboren sind.
Nachfolgend finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In unserem Land müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Meistens erledigt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, dennoch dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter selbst die Geburt erfassen.
Erstellung der Geburtsurkunde
Nach der Anmeldung der Geburt überreicht das Amt Astert die Geburtsurkunde aus. Es finden sich diverse Sorten von Geburtsnachweisen, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) oder die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.
Verwendungszweck
Die Urkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Das Dokument wird eingesetzt zu diverse Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung in einer Schule.
Wiederbeschaffung
Wenn das Dokument abhandenkommt oder unbrauchbar wird, ist es möglich man beim Standesamt Astert eine Duplikaturkunde beantragen. Hierfür sind erforderlich üblicherweise personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Entrichtung der fälligen Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Astert
Definition
Eine Vermählung verdeutlicht eine erklärte, überwiegend zulässig rechtmäßige, gestärkte Bestätigung eines Bündnisses von paarigen Persönlichkeiten.
Beschreibung
Die Personen können die Verehelichung beim Amt in Astert erklären und die zu diesem Zweck notwendigen Anträge und Urkunden besorgen. Prinzipiell sollten Sie persönlich beim Amt in Astert vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.
Welches Amt für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung aufnehmen wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter kann dazu eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Einschreibung der Heirat rechtskräftig. Die Trauung kann von jedem Stadestamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ferner ist ein neues Registrierungsverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Kopien sind nicht erlaubt!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In besonderen Situationen können weitere Papiere notwendig sein! Das Hochzeitsamt in Astert informiert Sie gerne!
Fristen
Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Astert zu informieren, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der notwendigen Dokumente zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten Astert
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk
Kreis
Westerwaldkreis
Höhe
350 m ü. NHN
Fläche
21,43 km2
Einwohner
6175 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
288 Einwohner je km2
Postleitzahl
57627
Vorwahl
02662
KFZ Kennzeichen
WW
Gemeindeschlüssel
07 1 43 229
Wegweiser:
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