Standesamt Lierschied

Anschrift

Standesamt Lierschied
Dolkstraße 3
56346 Sankt Goarshausen


Mail:
standesamt@sankt-goarshausen.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lierschied vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@sankt-goarshausen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lierschied.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Lierschied

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtsgültige Dokumente, welche Dokumente den Zeugnis über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Papiere enthalten entscheidende Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Lierschiedgeboren wurden, beim Standesamt Lierschied beantragt werden.

Im Folgenden sind ein paar Basisinformationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. Meistens erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, trotzdem dürfen gleichermaßen die Eltern persönlich die Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht das Standesamt Lierschied die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung variantenreiche Sorten von Geburtsdokumenten, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Nutzung

Das Dokument dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Die Urkunde wird eingesetzt bei vielfältige administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Sofern die Geburtsurkunde verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, kann man beim Standesamt Lierschied eine Duplikaturkunde bitten. Zu diesem Zweck werden meistens personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es nötig sein, die Urkunde in Deutschland legalisieren zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Lierschied

Definition

Eine Verehelichung beschreibt eine begründete, weitgehend zulässig geregelte, gefestigte Form einer Bindung von paarigen Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Eheschließung beim Amt in Lierschied aufnehmen und die dafür erforderlichen Anträge und Urkunden besorgen. Grundsätzlich sollten Sie selber beim zuständigen Amt in Lierschied erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann dieser, seinen Partner durch einen Brief zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist zwingend, sodass das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird hierfür einige Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Aufnahme der Eheschließung rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Bericht der Behörde. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben vorliegen, Kopien sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können andere Belege gewünscht sein! Ihr Standesamt in Lierschied beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber oft ein gewisser Hochzeitstermin erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der zwingenden Nachweise zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Preis zur Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Lierschied

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Rhein-Lahn-Kreis

Höhe
100 m ü. NHN

Fläche
7,06 km2

Einwohner
1288 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
182 Einwohner je km2

Postleitzahl
56346

Vorwahl
06771

KFZ Kennzeichen
EMS, DIZ, GOH

Gemeindeschlüssel
07 1 41 121

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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