Standesamt Asbach
Anschrift
Standesamt Asbach
Flammersfelder Straße 1
53567 Asbach
Mail: standesamt@asbach.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Asbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@asbach.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Asbach.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Asbach
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland dienen als verbindliche Dokumente, diejenigen, die den Beweis über die Geburt einer Person liefern. Solche Papiere enthalten bedeutsame Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Behörden herausgegeben, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Asbachgeborene Personen beim Standesamt Asbach zu beantragen.
Hier sind mehrere Basisinformationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In Deutschland sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. Üblicherweise besorgt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, hingegen dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig die Geburt registrieren.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist gibt das Amt Asbach die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung verschiedene Formen der Geburtsurkunden, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.
Einsatz
Die Geburtsurkunde dient wie offizieller Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Sie wird bei verschiedene Verwaltungszwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.
Wiederbeschaffung
Sollte die Urkunde verschwindet bzw. unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Asbach eine Ersatzurkunde anfordern. Zu diesem Zweck werden üblicherweise persönliche Angaben und ein Ausweis, sowie die Begleichung der anfallenden Kosten.
Ausländische Geburtsurkunden
Bei in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es geboten sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Asbach
Definition
Eine Trauung beschreibt eine begründete, meistenteils rechtens statthafte, gesicherte Bestätigung eines Bündnisses mehrerer Personen.
Beschreibung
Die Personen sollten die Verehelichung beim Standesamt Asbach erklären und die zu diesem Zweck erforderlichen Nachweise. besorgen. Grundsätzlich sollten Sie persönlich bei der Behörde in Asbach vorsprechen. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann er seinen Partner in geschriebener Form ermächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Vertreter zugelassen werden.
Welches Amt für die Aufnahme der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Trauung registrieren wollen.
Die Voranmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss deswegen mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren erforderlich.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Abzüge gelten nicht!
Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In besonderen Fällen können andersartige Nachweise wichtig sein! Ihr Trauamt in Asbach berät Sie gerne.
Fristen
Üblicherweise gelten keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein spezieller Hochzeitstermin erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Asbach zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der benötigten Dokumente zeitlastig sein kann.
Kosten
Die Abgabe zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Asbach
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Asbach auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Asbach.
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