Standesamt Bendorf

Anschrift

Standesamt Bendorf
Im Stadtpark 2
56170 Bendorf


Mail:
standesamt@bendorf.de

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Öffnungszeiten*:

Momentan leider unbekannt.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bendorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 26 22) 70 31 35
E-Mail: standesamt@bendorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bendorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bendorf

Definition

Eine Vermählung verdeutlicht eine anerkannte, weitgehend gesetzlich statthafte, festgemachte Erklärung einer Verbindung zweier zusammengehörender Menschen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Verehelichung bei der Behörde in Bendorf einleiten und die hierbei unerlässlichen Unterlagen zu erhalten. Grundsätzlich sollten Sie selber beim Amt in Bendorf erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar darf dieser den anderen in geschriebener Form zu legimitieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird dazu einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Aufnahme der Verehelichung verbindlich. Die Trauung kann in jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Verlobten bei der Behörde in Bendorf. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner schriftlich bemächtigen, die Trauung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter in Bendorf angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb Deutschlands, getrennt, so ist zu beachten: Die Ehescheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bescheinigt wurde Besonderheiten gelten nur, wenn der Ehebund im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es ratsam, zur rechten Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und vielleicht weitere Papiere eingeholt werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis vereinbart werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.

  • Die frühere Ehe muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung abgeschafft sein.

 

Sind Sie in gerader Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

Sollte dem so sein ist eine Ehe augeschlossen.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

Sind Sie aus dem Ausland?

Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Aufhebung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann das Amt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen eruieren und einen endgültigen Termin für die Eheschließung festlegen.

Unterlagen

In der Norm sind folgende Bescheinigungen einzureichen:

 Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zuzüglich eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Bescheinigung durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen im Original abgegeben werden, Abzüge gelten nicht!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen können andere Belege gewünscht sein! Ihr Hochzeitsamt in Bendorf ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Normalfall gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Bendorf zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Besorgung der erforderlichen Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Die Kosten zur Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten
Bendorf

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Mayen-Koblenz

Höhe
115 m ü. NHN

Fläche
24,12 km2

Einwohner
16.962 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
703 Einwohner je km2

Postleitzahl
56170

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
MYK, MY

Gemeindeschlüssel
07 1 37 203

Bürgermeister
Christoph Mohr (SPD)

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

Landesportal Rheinland-Pfalz

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Bendorf

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