Standesamt Wesenberg
Anschrift
Standesamt Wesenberg
17255 Wesenberg
Mail: standesamt@wesenberg-mecklenburg.de

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Öffnungszeiten*:
Momentan leider unbekannt.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wesenberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@wesenberg-mecklenburg.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wesenberg.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Wesenberg
Definition
Eine Ehe bestimmt eine bewiesene, überwiegend gerecht erlaubte, gesicherte Kennzeichung eines Beisammenseins von zwei Einzelnen.
Beschreibung
Die Personen müssen die Trauung beim Standesamt Wesenberg aufnehmen und die hierbei unerlässlichen Unterlagen zu beziehen. Prinzipiell müssen Sie selbst bei der Behörde in Wesenberg auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person erklärt werden.
Welches Standesamt für die Registration der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Trauung durchführen wollen.
Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Aufnahme der Verehelichung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren zwingend.
Voraussetzungen
Persönliches Antreten der Eheschließenden beim Heiratsamt Wesenberg. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner in geschriebener Form dazu befähigen, die Ehenschließung voranzumelden. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Wesenberg angemeldet werden.
Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe nicht in Deutschland aufgelöst, bedeutet das: Eine Scheidung im Ausland ist normalerweise nur wirksam, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bescheinigt wurde Diskrepanzen zählen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Personen deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist empfiehlt es sich, pünktlich den relevanten Antrag zu übergeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weitere Papiere eingeholt werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis eigegangen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
- Die frühere Ehe muss durch Tod, gerichtlichen Entscheidung oder andere gerichtlichen Entscheidungen beendet sein.
Sie sind in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?
Bei Zutreffung ist eine Verehelichung. untersagt.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.
Sind Sie von einem auswärtigen Land?
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.
Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen eruieren und einen endgültigen Tag für die Vermählung fixieren.
Unterlagen
Üblicherweise sind folgende Dokumente vorzuzeigen:
Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Außerdem eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann die Urkunde anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original der Behörde vorliegen, Abzüge werden nicht anerkannt!
Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In expliziten Fällen können weitere Dokumente wichtig sein! Ihr Trauamt in Wesenberg ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meist ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Wesenberg schlauzumachen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der benötigten Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.
Kosten
Der Beitrag für die Überprüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten
Wesenberg
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Regierungsbezirk
Kreis
Mecklenburgische Seenplatte
Höhe
61 m ü. NHN
Fläche
89,65 km2
Einwohner
3057 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte
34 Einwohner je km2
Postleitzahl
17255
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
MSE, AT, DM, MC, MST, MÜR, NZ, RM, WRN
Gemeindeschlüssel
13 0 71 159
Bürgermeister
Steffen Rißmann (CDU)
Landesportal Mecklenburg-Vorpommern
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Wesenberg
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Stadtgeschichte
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