Standesamt Sommersdorf (Mecklenburg-Vorpommern)

Anschrift

Standesamt Sommersdorf (Mecklenburg-Vorpommern)
Markt 1
17109 Demmin


Mail:
standesamt@demmin.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Sommersdorf (Mecklenburg-Vorpommern) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 39 98) 25 61 81
E-Mail: standesamt@demmin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Sommersdorf (Mecklenburg-Vorpommern).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Sommersdorf (Mecklenburg-Vorpommern)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtsgültige Dokumente, welche Dokumente den Dokumentation über die Geburt einer Person präsentieren. Sie enthalten entscheidende Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Sommersdorf (Mecklenburg-Vorpommern) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Sommersdorf (Mecklenburg-Vorpommern) beantragen.

Nachstehend sind einige allgemeinen Fakten betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt angemeldet werden. In der Praxis vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, jedoch dürfen auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Standesamtsbüro Sommersdorf (Mecklenburg-Vorpommern) das Dokument aus. Es bieten sich unterschiedliche Versionen von Geburtsnachweisen, etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Einsatz

Das Dokument fungiert wie amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Die Urkunde wird verwendet bei unterschiedliche administrative Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung in einer Schule.

Nachbestellung

Sollte die Urkunde verlegt wird oder unbrauchbar wird, kann man beim Standesamt Sommersdorf (Mecklenburg-Vorpommern) eine Ersatzurkunde anfordern. Hierfür sind erforderlich meistens persönliche Daten und ein Ausweis, ferner die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Sommersdorf (Mecklenburg-Vorpommern)

Definition

Eine Vermählung definiert eine dokumentierte, zumeist gesetzlich zugestandene, gesicherte Kennzeichung einer Beziehung von zwei Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Heirat beim Amt in Sommersdorf (Mecklenburg-Vorpommern) erklären und die hierfür notwendigen Papiere beschaffen. Grundsätzlich sollten Sie persönlich bei der Behörde in Sommersdorf (Mecklenburg-Vorpommern) vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Heirat registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Heirat wirksam. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück des Amtes. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalausgaben vorliegen, Abzüge reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten werden weitere Untelagen unerlässlich sein! Das Standesamt in Sommersdorf (Mecklenburg-Vorpommern) informiert Sie gerne!

Fristen

Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Trauung erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Sommersdorf (Mecklenburg-Vorpommern) zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Einholung der erforderlichen Nachweise etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Sommersdorf (Mecklenburg-Vorpommern)

Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern

Regierungsbezirk

Kreis
Mecklenburgische Seenplatte

Höhe
4 m ü. NHN

Fläche
82,06 km2

Einwohner
10.337 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
126 Einwohner je km2

Postleitzahl
17109

Vorwahl
03998

KFZ Kennzeichen
MSE, AT, DM, MC, MST, MÜR, NZ, RM, WRN

Gemeindeschlüssel
13 0 71 029

Landesportal

Landesportal
Mecklenburg-Vorpommern

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Sommersdorf (Mecklenburg-Vorpommern)

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