Standesamt Nieden

Anschrift

Standesamt Nieden
Am Markt 12
17309 Pasewalk


Mail:
standesamt@pasewalk.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Mittwoch:
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:30
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Nieden vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 39 73) 25 11 38
E-Mail: standesamt@pasewalk.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Nieden.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Nieden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als offizielle Dokumente, die den Beleg über die Geburt einer Person erbringen. Solche Papiere enthalten bedeutsame Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern erteilt, die für die Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Nieden geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Nieden eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Weiteren sind zahlreiche allgemeine Details über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. In der Regel führt aus das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, hingegen dürfen ebenso die Eltern persönlich ihre Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Standesamtsbüro Nieden die Urkunde aus. Es sind vorhanden unterschiedliche Formen von Geburtsbescheinigungen, etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Das Dokument wird gebraucht zu diverse Verwaltungszwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sollte das Dokument verloren geht oder beschädigt wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Nieden eine neue Urkunde ersuchen. Dafür sind erforderlich üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, ebenso die Begleichung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Nieden

Definition

Eine Verehelichung bezeichnet eine begründete, vorwiegend zulässig rechtmäßige, gefestigte Basis einer Verbindung von paarigen Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Trauung beim Standesamt Nieden anzeigen und die hierfür notwendigen Papiere holen. Auf jeden Fall sollten Sie eigenhändig im Nieden erscheinen. Ist eine der Personen verhindert, darf dieser den anderen in geschriebener Form zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Amt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird dazu einige Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Hochzeit rechtskräftig. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original abgegeben werden, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten können andersartige Unterlagen vonnöten sein! Ihr Standesamt in Nieden berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meistens ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Nieden zu informieren, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der notwendigen Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Nieden

Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern

Regierungsbezirk

Kreis
Vorpommern-Greifswald

Höhe
19 m ü. NHN

Fläche
55,21 km2

Einwohner
9841 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
178 Einwohner je km2

Postleitzahl
17309

Vorwahl
03973

KFZ Kennzeichen
VG, ANK, GW, PW, SBG, UEM, WLG

Gemeindeschlüssel
13 0 75 105

Landesportal

Landesportal
Mecklenburg-Vorpommern

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Nieden

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