Standesamt Anklam

Anschrift

Standesamt Anklam
Frauenstr. 12
17389 Anklam


Mail:
standesamt@anklam.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00
Mittwoch:
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 16:00
Freitag:

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Anklam vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 39 71) 20 27 12
E-Mail: standesamt@anklam.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Anklam.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Anklam

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als offizielle Dokumente, diejenigen, die den Zeugnis über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Dokumente enthalten bedeutsame Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Anklam geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Anklam eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachstehend sind einige wenige generelle Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. Generell besorgt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, trotzdem können ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Standesamt Anklam das Dokument aus. Es sind vorhanden verschiedene Typen der Geburtsdokumenten, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird benötigt für verschiedene bürokratische Zwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Schule.

Neubestellung

Falls die Geburtsurkunde verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich man bei der Behörde in Anklam eine neue Urkunde ersuchen. Dafür werden gewöhnlich personenbezogene Daten und eine Identifikation, sowie die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es geboten sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Anklam

Definition

Eine Vermählung beschreibt eine amtliche, vorwiegend rechtens geregelte, festgemachte Basis einer Bindung beider Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Heirat beim Standesamt in Anklam anmelden und die dafür notwendigen Nachweise. beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie eigenhändig beim Amt in Anklam auftreten. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, kann er seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht in Anklam sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Heirat registrieren wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird hierfür ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Hochzeit amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Kopien sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen können weitere Unterlagen notwendig sein! Das Standesamt in Anklam ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber meistens ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Anklam zu informieren, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Beschaffung der benötigten Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Preis für die Ermittlung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Anklam

Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern

Regierungsbezirk

Kreis
Vorpommern-Greifswald

Höhe
6 m ü. NHN

Fläche
56,68 km2

Einwohner
12.177 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
215 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
03971

KFZ Kennzeichen
VG, ANK, GW, PW, SBG, UEM, WLG

Gemeindeschlüssel
13 0 75 005

Landesportal

Landesportal
Mecklenburg-Vorpommern

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