Standesamt Lübtheen

Anschrift

Standesamt Lübtheen
Salzstr. 17
19249 Lübtheen


Mail:
standesamt@luebtheen.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lübtheen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 88 55) 7 11 32
E-Mail: standesamt@luebtheen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lübtheen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Lübtheen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden staatliche Dokumente, die den über die Geburt einer Person liefern. Solche Dokumente enthalten zentrale Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Lübtheen geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Lübtheen eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachstehend sind ein paar allgemeine Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Üblicherweise führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, nichtsdestotrotz können ebenso die Mütter und Väter selbst ihre Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt gibt das Amt Lübtheen die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich mannigfaltige Typen von Geburtsnachweisen, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Die Urkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird benötigt zu mannigfaltige bürokratische Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Wenn die Geburtsurkunde verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Lübtheen eine neue Urkunde anfordern. Hierfür benötigt man normalerweise persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, und auch die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Lübtheen

Definition

Eine Vermählung bestimmt eine begründete, meistens rechtens legale, festgemachte Basis eines Beisammenseins beider Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Verehelichung bei der Behörde in Lübtheen erklären und die hierbei notwendigen Unterlagen zu erhalten. Generell sollten Sie offiziell bei der Behörde in Lübtheen auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann dieser, seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Lübtheen antreten können, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit die Behörde feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss hierfür ein paar Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Aufnahme der Verehelichung verbindlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben des Amtes. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu erfolgen, ferner ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate sind nicht gestattet!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Schreiben wichtig sein! Das Trauamt in Lübtheen klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Lübtheen schlauzumachen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der notwendigen Nachweise zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Überprüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Lübtheen

Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern

Regierungsbezirk

Kreis
Ludwigslust-Parchim

Höhe
15 m ü. NHN

Fläche
120,16 km2

Einwohner
4686 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
39 Einwohner je km2

Postleitzahl
19249

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
LUP, HGN, LBZ, LWL, PCH, STB

Gemeindeschlüssel
13 0 76 088

Landesportal

Landesportal
Mecklenburg-Vorpommern

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Lübtheen

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