Standesamt Elmenhorst/Lichtenhagen

Anschrift

Standesamt Elmenhorst/Lichtenhagen
Schulweg 1a
18198 Kritzmow


Mail:
standesamt@elmenhorst-lichtenhagen.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Elmenhorst/Lichtenhagen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@elmenhorst-lichtenhagen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Elmenhorst/Lichtenhagen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Elmenhorst/Lichtenhagen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als gesetzliche Dokumente, welche den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person geben. Solche Dokumente enthalten bedeutsame Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Elmenhorst/Lichtenhagengeborene Personen beim Standesamt Elmenhorst/Lichtenhagen zu beantragen.

Nachstehend sind mehrere generelle Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. Gewöhnlich verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, allerdings dürfen ebenso die Mütter und Väter selbst die Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht das Amt Elmenhorst/Lichtenhagen die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden mannigfaltige Formen der Geburtsurkunden, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde dient wie amtlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Sie wird für mannigfaltige administrative Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung in einer Schule.

Nachbestellung

Falls die Urkunde verschwindet oder unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Elmenhorst/Lichtenhagen eine Duplikaturkunde ersuchen. Hierfür werden in der Regel persönliche Angaben sowie ein Ausweis, und auch die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es nötig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Elmenhorst/Lichtenhagen

Definition

Eine Hochzeit definiert eine behördliche, meistens juristisch geregelte, verankerte Basis eines Beisammenseins gemeinsamer Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Eheschließung bei der Behörde in Elmenhorst/Lichtenhagen anzeigen und die hierbei erforderlichen Dokumente erhalten. Grundsätzlich sollten Sie selbst bei der Behörde in Elmenhorst/Lichtenhagen vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Elmenhorst/Lichtenhagen antreten können, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren abweichende Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Heirat registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen viele Fragen an das Paar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist lediglich für das Recht der Hochzeit wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Bericht der Behörde. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein neues Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Nachweise erforderlich sein! Das Trauamt in Elmenhorst/Lichtenhagen ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Elmenhorst/Lichtenhagen schlauzumachen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Einholung der erforderlichen Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Preis für die Überprüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.