Standesamt Königsfeld (Mecklenburg-Vorpommern)

Anschrift

Standesamt Königsfeld (Mecklenburg-Vorpommern)
Freiheitsplatz 1
19217 Rehna


Mail:
standesamt@stadtrehna.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Königsfeld (Mecklenburg-Vorpommern) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadtrehna.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Königsfeld (Mecklenburg-Vorpommern).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Königsfeld (Mecklenburg-Vorpommern)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als verbindliche Dokumente, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person geben. Solche Dokumente enthalten bedeutsame Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgestellt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Königsfeld (Mecklenburg-Vorpommern) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Königsfeld (Mecklenburg-Vorpommern) geboren sind.

Hier sind einige Grundlagen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In Deutschland müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. In der Regel übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, allerdings dürfen auch die Mütter und Väter selbst die Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht die Behörde in Königsfeld (Mecklenburg-Vorpommern) die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet diverse Kategorien von Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird eingesetzt zu mannigfaltige bürokratische Zwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verlegt wird oder beschädigt wird, kann eine Person bei der Behörde in Königsfeld (Mecklenburg-Vorpommern) einen Ersatz ersuchen. Dafür benötigt man gewöhnlich persönliche Angaben sowie ein Ausweis, ebenso die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Königsfeld (Mecklenburg-Vorpommern)

Definition

Eine Hochzeit definiert eine bewiesene, weitgehend rechtens legale, untermauerte Bestätigung einer Vereinigung zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Heirat beim Standesamt Königsfeld (Mecklenburg-Vorpommern) aufnehmen und die dazu wichtigen Papiere beschaffen. Generell sollten Sie offiziell bei der Behörde in Königsfeld (Mecklenburg-Vorpommern) auftreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann dieser, den anderen in geschriebener Form ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht in Königsfeld (Mecklenburg-Vorpommern) sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit die Behörde sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann dafür ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Aufnahme der Eheschließung wirksam. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des Amtes. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original eingereicht werden, Nachbildungen gelten nicht!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen gefordert sein! Ihr Standesamt in Königsfeld (Mecklenburg-Vorpommern) informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Königsfeld (Mecklenburg-Vorpommern) zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der erforderlichen Nachweise Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Königsfeld (Mecklenburg-Vorpommern)

Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern

Regierungsbezirk

Kreis
Nordwestmecklenburg

Höhe
24 m ü. NHN

Fläche
44,59 km2

Einwohner
3598 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
81 Einwohner je km2

Postleitzahl
19217

Vorwahl
38872

KFZ Kennzeichen
NWM, GDB, GVM, WIS

Gemeindeschlüssel
13 0 74 065

Landesportal

Landesportal
Mecklenburg-Vorpommern

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Königsfeld (Mecklenburg-Vorpommern)

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